Tarif

Nichts Neues beim Mantel

Seit 1. November 2024 gilt der Manteltarifvertrag in der Druckindustrie in Nachwirkung. Sprich: Gewerkschaftsmitglieder profitieren weiterhin von allen Leistungen und haben vollen Tarifschutz. Sie sollten keinem geänderten Arbeitsvertrag oder einer Änderungskündigung zustimmen und nichts dergleichen unterschreiben. Denn der nachwirkende Tarifschutz gilt nur so lange, bis eine neue Vereinbarung abgeschlossen wird. Übrigens: Für Nicht-Mitglieder gilt der Manteltarifvertrag (auch in Nachwirkung) nicht mehr.

ver.di hatte dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) im September die Forderung übermittelt, den Manteltarifvertrag unbefristet zu verlängern. Außerdem setzt sich ver.di für eine 35-Stunden-Woche bundesweit ein. Zudem sei es Zeit, die besonderen Belastungen von Schichtarbeitenden abzumildern. ver.di will mit dem Bundesverband auch über die Allgemeinverbindlichkeit einzelner Regelungen sprechen, die dann ebenso für tariflose Betriebe gelten würden.

Bei einer ersten Verhandlung am 26. November gab es keine Annäherung.