Mein Standpunkt

Was hältst du von schärferen Sanktionen gegen Unternehmen?

»Nehmen wir das Beispiel DuMont. Das Unternehmen schließt von einem Tag auf den anderen die Druckerei, ohne den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Der Unternehmer ist aber nach dem Betriebsverfassungsgesetz dazu verpflichtet, sollten bei geplanten Betriebsänderungen wesentliche Nachteile für die Belegschaft entstehen. Das Gesetz nennt hier ausdrücklich die Stilllegung eines ganzen Betriebes. 

Doch DuMont hat den Betriebsrat nicht unterrichtet. Was passiert nun? Nichts. Selbst wenn der Betriebsrat den Unternehmer bei der Behörde anzeigt, in diesem Fall die Bezirksregierung Düsseldorf, handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit. Also ein leichter Rechtsverstoß, nicht anders als falsch parken. Für die unterlassene Auskunftspflicht beträgt das Bußgeld maximal 10.000 Euro. Dazu wird ein Unternehmen aber selten verurteilt. Viel öfter werden die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. 

Christian Clement, Betriebsratsvorsitzender von CPI Ebner & Spiegel in Ulm

Die Expert*innengruppe aus Wissenschaft und DGB-Gewerkschaften zur Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes schlägt ein Bußgeld von 50.000 Euro vor. Das ist doch nicht abschreckend. Einem Unternehmen sollten schärfere Sanktionen drohen, wenn es den Betriebsrat übergeht. In Frankreich wäre ein Fall wie DuMont undenkbar. Verletzt dort ein Unternehmen seine Informations- und Beratungspflicht, kann der französische Sozial- und Wirtschaftsausschuss, das ›Comité Social et Economique‹, die Maßnahme zunächst rückgängig machen und Informationen verlangen. Im Fall von DuMont hieße das, die Schließung würde gestoppt und die Geschäftsführung müsste den Betriebsrat über ihre Pläne unterrichten. Der Betriebsrat könnte gemeinsam mit externen Sachverständigen ein Gegenkonzept zur Schließung entwickeln. So lange wäre die Druckerei offen und die Arbeitsplätze blieben erhalten.«