Tarif

Tarifhülle statt Tarifvertrag

Die Unternehmerverbände in der Papierverarbeitung und Druckindustrie fordern Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen

Vieles ist noch vage in den Tarifgesprächen mit den beiden Unternehmerverbänden der Druckindustrie und Papierverarbeitung. Deutlich ist jedoch: Geht es nach deren Willen, werden Tarifverträge künftig einen anderen Charakter erhalten. Sie enthielten keine einheitlichen Schutzregeln mehr für die tarifgebundenen Betriebe einer Branche. Stattdessen wären sie gespickt mit Öffnungsklauseln. Tarifhülle statt Tarifvertrag.

Ob eine Belegschaft 40 Stunden pro Woche arbeitet, soll nach Vorstellung des Bundesverbands Druck und Medien die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat verhandeln. Der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung geht noch weiter: Auch der Betriebsrat soll außen vor bleiben. Danach soll die Geschäftsführung mit jedem einzelnen Beschäftigten verhandeln können, ob der etwa auf die Freiwilligkeit der Samstagsarbeit verzichtet. Damit erhoffen sich beide Unternehmerverbände, Verschlechterungen im Manteltarifvertrag durch die Hintertür zu erreichen. Denn einzelne Beschäftigte und Betriebsräte sind – anders als eine Gewerkschaft – schwächer und erpressbar. Und nur die Gewerkschaft kann zum Streik aufrufen. Einzelne Beschäftigte oder Betriebsräte haben kein Druckmittel gegen die Geschäftsführung in der Hand.

Weiter: Jede Forderung von ver.di soll mit einem Verzicht bezahlt werden. Will ver.di beispielsweise eine Entlastung für Schichtarbeitende, möchte der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) dafür eine Öffnungsklausel. ver.di und der bvdm haben sich nach der Wiederinkraftsetzung des Manteltarifvertrags im Mai auf die Fortsetzung von Verhandlungen verständigt. Der bvdm hat alle seine früheren Forderungen wieder auf den Tisch gepackt: Arbeitszeit verlängern, Zuschläge kürzen, Jahresleistung und Urlaubsgeld zusammenfassen und reduzieren. »Völlig absurd«, sagt ver.di-Verhandlungsführer Andreas Fröhlich. In einer Branche wie der Druckindustrie, in der Beschäftigung abgebaut wird, gebe es nur ein Gebot der Stunde: kürzer arbeiten, den vorzeitigen Ausstieg 
aus der Schicht- und Erwerbsarbeit möglich machen und finanziell abfedern.

Weitere Verhandlungstermine

In der Papierverarbeitung wurde am 
6. Dezember und in der Druckindustrie 
am 9. Dezember verhandelt – 
nach dem Druck der DRUCK+PAPIER. Weitere Verhandlungstermine sind in der Papierverarbeitung für den 27. Januar 2020 und in der Druckindustrie für den 17. Januar 2020 geplant.

Betriebliche Altersvorsorge

Bislang behielten Unternehmer ihren Anteil an der Sozialversicherung für sich, wenn Beschäftigte einen Teil ihres Entgelts in die betriebliche Altersvorsorge einzahlten. Mit dem neuen Gesetz zur Betriebsrente ist diese Regelung abgeschafft worden. Unternehmer müssen bei Neuverträgen seit 1. Januar 2019 pauschal 15 Prozent an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zur Altersvorsorge weiterleiten. Für alte Verträge gilt das ab 2022.

Da die Unternehmerverbände der Druckindustrie und Papierverarbeitung keine verbindliche Zusage machen, das Gesetz umzusetzen, hat ver.di die Tarifverträge zur betrieblichen Altersvorsorge zum Ende des Jahres gekündigt. Die Gewerkschaft fordert 100 Euro pro Monat und Beschäftigten für eine betriebliche Altersvorsorge.

Zusätzlich hat ver.di dem Unternehmerverband der Papierverarbeitung vorgeschlagen, für Alt- und Neuverträge zwölf Prozent des Umwandlungsbetrages für vier Jahre zu vereinbaren, gültig ab 1. Januar 2020. Und 15 Prozent ab 2024 für alle.

Druckindustrie

Das fordert ver.di:

• Für ausgewählte Tarifregelungen wird die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.
• Die Altersteilzeit wird auf bis zu zehn Jahre ausgeweitet. Das Altersteilzeitentgelt wird auf 85 Prozent aufgestockt.
• Beschäftigte haben das Recht auf Verkürzung der Arbeitszeit und Ausstieg aus der Schichtarbeit. Der Lohnverlust wird jeweils zur Hälfte ausgeglichen.
• Der Manteltarifvertrag wird um weitere fünf Jahre bis zum 31. Mai 2026 verlängert.
• Der Tarifvertrag zur Förderung der 
Altersvorsorge wird wieder in Kraft gesetzt.

Papierverarbeitung

Das fordert ver.di:

• Die Öffnungsklausel zur Arbeitszeitverlängerung wird gestrichen.
• Ein Tarifvertrag bietet die Möglichkeit zur geblockten Altersteilzeit. Das Altersteilzeitentgelt von Schichtarbeitenden wird auf 85 Prozent aufgestockt.
• Über 55-Jährige haben das Recht auf Verkürzung der Arbeitszeit und Ausstieg aus der Schichtarbeit. Der Lohnverlust wird jeweils zur Hälfte aus
geglichen.
• Beschäftigte erhalten einen Anspruch auf bezahlte Weiterbildung.
• Der Tarifvertrag zur Förderung der 
Altersvorsorge wird wieder in Kraft 
gesetzt.