Mein Standpunkt

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Die finde ich grundsätzlich gut. Jeder Azubi hat ab 2020 einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 515 Euro im Monat fürs erste Ausbildungsjahr. Für jedes weitere Ausbildungsjahr gibt es mehr. Klar, in vielen Branchen und in tarifgebundenen Betrieben erhalten Azubis schon jetzt mehr Geld. Bei Melitta sind es bei allen Ausbildungsberufen im ersten Jahr zum Beispiel 980 Euro. Arbeitsmarktforscher fanden aber heraus, dass jeder sechste Azubi im ersten Ausbildungsjahr weniger als 515 Euro zur Verfügung hat – weil er oder sie in einem nicht tarifgebundenen Betrieb arbeitet. In Ostdeutschland und Berlin gibt es sogar für jeden Dritten weniger als die geplante Mindestvergütung. Denn dort bilden viele kleine Betriebe aus, die keinen Tarif anwenden. Die 515 Euro Mindestausbildungsvergütung sind dann ein echter Fortschritt. Aber auch nur ein Anfang. Denn kein junger Mensch in Ausbildung sollte darauf angewiesen sein, bei seinen Eltern zu wohnen. Es kann ja sein, dass du für deinen Traumberuf in eine andere Stadt ziehen musst. Für die eigene Wohnung, die Fahrten zur Arbeit und die Freizeit brauchst du mehr Geld. Sobald die Mindestausbildungsvergütung gilt, muss man genau schauen, wie sie sich auf Auszubildende und Betriebe auswirkt. Wenn sie Kleinbetrieben zu teuer vorkommt, verzichten die womöglich auf Azubis – dann nimmt aber der Fachkräftemangel vor allem im Handwerk noch mehr zu. Die Betriebe sollten bedenken, dass sie in die eigene und die Zukunft der Auszubildenden investieren. Die Mindestausbildungsvergütung würde manche Berufe auch attraktiver für die künftigen Auszubildenden machen.

André Römbke, 23, ist Zerspanungs-mechaniker und Betriebsrat bei Melitta in Minden.