Meldungen
Gesetz zu Leiharbeit abgeschwächt
Der Bundestag hat das angekündigte Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen Mitte Oktober verabschiedet (siehe DRUCK+PAPIER 2.2016). Zuvor hatte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler- Stiftung kritisiert, dass der Beschluss zum Teil deutlich hinter dem ursprünglichen Gesetzentwurf zurückbleibt. So sei es trotz der Höchstüberlassungsdauer von in der Regel 18 Monaten weiterhin möglich, »Stammbeschäftigte auf Dauerarbeitsplätzen durch Leiharbeitskräfte zu ersetzen«, so die Arbeitsrechtlerin Dr. Nadine Absenger.
Positiv bewerten die Gewerkschaften das Verbot, Leiharbeiter in bestreikten Betrieben einzusetzen – was insbesondere der Bundesverband Druck und Medien bis zuletzt scharf kritisierte. Allerdings wurde auch diese Regelung gegenüber dem ersten Entwurf stark abgeschwächt. Bei Werkverträgen gibt das Gesetz den Betriebsräten lediglich Informationsrechte, aber keine Möglichkeiten der Mitbestimmung. WSI-Analyse: www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_32_2016.pdf
Kritik am Kahlschlag
ver.di hat die Abbaupläne der DuMont-Mediengruppe scharf kritisiert. »Statt sich den Herausforderungen der digitalen Transformation zu stellen, ist DuMont dabei, Qualitätsmedien komplett zu rationalisieren«, erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke Ende Oktober. Das Unternehmen will einen ganzen Verlagsbereich wie die IT abwickeln, das Callcenter DuMont Dialog verkaufen und ein Drittel der Redaktionsstellen bei Berliner Zeitung und Berliner Kurier streichen.
Protest in Lübeck
Beschäftigte der Lübecker Nachrichten haben bei einer Wahlkreiskonferenz der SPD am 8. Oktober in Lübeck gegen Stellenabbau und Tarifflucht protestiert. Der Eigentümer Madsack plant, 39 von 109 Arbeitsplätzen in der Redaktion zu vernichten. Zudem sollen 13 Verlagsangestellte in eine tariflose Gesellschaft wechseln. Die SPD-Medienholding ist mit 23 Prozent am Madsack-Konzern beteiligt.
ver.di-Landesfachbereichsleiter Martin Dieckmann betonte in einer Mitteilung: »Mit Entlassungen und Tarifflucht macht man Zeitungen nicht besser.« Er verwies darauf, dass die Lübecker Nachrichten und die Ostsee-Zeitung, wo ebenfalls Jobs gestrichen und ausgelagert werden sollen, zuletzt ein sehr gutes Ergebnis erwirtschafteten.
Zusteller gegen Benachteiligung
Zeitungsboten aus Zustellbetrieben des Westfalen-Blatts haben Mitte September mit einer öffentlichen Aktion gegen ihre Benachteiligung beim Mindestlohn protestiert. Aufgrund der gesetzlichen Ausnahmeregelung erhalten sie – wie viele ihrer Kolleginnen und Kollegen in anderen Städten – statt 8,50 Euro nur 7,23 Euro pro Stunde. Die Diskriminierung bleibt auch nach der für 2017 geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro zunächst bestehen.
Videoclip zur Sozialwahl
2017 wählen die Versicherten ihre Interessenvertreter in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung. Kollegin »Viola« erklärt im ver.di- Cartoon-Clip, warum das wichtig ist und worauf man achten muss: www.tinyurl.com/hp6qtc8
publik braucht Druck
»Umwelt schonen – jetzt umsteigen und gewinnen!« So hieß es kürzlich in einem Appell der publik-Redaktion an die ver.di-Mitglieder. Diese sollten die Mitgliederzeitung nur noch als digitales Abo beziehen und auf die Printausgabe verzichten.
Der Vorstand des Landesfachbereichs Medien, Kunst und Industrie in Hessen hat in einem Schreiben an den ver.di-Bundesvorstand gegen diese Aktion protestiert. Langfristig würden mit der anfänglich freiwilligen Umstellung auf ein Digital-Abo die Weichen für eine komplette Aufgabe der Druckausgabe gestellt, befürchten die hessischen Gewerkschafter/innen. »Mit der Begründung, die Umwelt zu schonen, könnte man genauso gut den Verzicht auf Smartphone oder Handy fordern. Von den Bedingungen, unter denen diese Geräte produziert werden, ganz zu schweigen.« In der Darmstädter apm-Druckerei, wo die publik und ihre Beilagen produziert werden, gelte hingegen der von ver.di ausgehandelte Branchentarif.
JAV-Praxisseminar
In diesen Tagen werden in den Betrieben neue Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) gewählt. Doch welche Gesetze und Rahmenbedingungen gelten für die JAV-Arbeit? Wie kann die Jugendvertretung den Interessen der Azubis Gehör verschaffen? Wie arbeitet sie mit Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeitgeber zusammen? Um diese Fragen geht es beim Praxisseminar für JAV-Mitglieder aus Verlagen, der Druckindustrie und der Papierverarbeitung.
Seid dabei! Denn wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nicht durchsetzen.
12. – 16. Dezember 2016 und 30. Januar – 3. Februar 2017 in Naumburg. Freistellung: § 65 Abs.1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG. Reservierungswünsche direkt an die Bildungszentrale der ver.di-Jugend in Naumburg: biz.naumburg@verdi.de
Dieses und weitere Seminare findet ihr unter:
www.verlage-druck-papier.verdi.de/service/seminare