Menschen & Meinungen

Was hältst du vom Tendenzschutz?

Der Tendenzschutz in § 118 Betriebsverfassungsgesetz schränkt die Rechte von Betriebsräten in Medienbetrieben und Betrieben in kirchlicher Trägerschaft ein. So konnten wir bei der Schließung des Druckzentrums des Bonner Generalanzeigers, meines Arbeitgebers, keinen Interessenausgleich verhandeln, bei dem die Geschäftsführung mit uns über Alternativen zur Schließung hätte reden müssen. Nur die Folgen für die Entlassenen konnten wir durch einen Sozialplan mildern.

Die Mitbestimmung in den Betrieben ist durch die Gesetzgebung so schon beschränkt genug. Echte betriebliche Demokratie – einst ein Ziel der Arbeiterbewegung – findet sich auch ohne Tendenzschutz nicht im Betriebsverfassungsgesetz.

Hinrik von Normann ist stellvertretender Betriebsratsvorsitzender beim Bonner General
anzeiger und arbeitete dort im hauseigenen 
Druckzentrum, das im März geschlossen wurde.

Dass dieses Demokratiedefizit in Medienkonzernen und kirchlichen Unternehmen noch stärker ausgeprägt ist, sichert weder 
die Presse- und Meinungs- noch die Reli­gionsfreiheit. Der Tendenzschutzparagraf schützt einzig und allein die Profitinteressen der Verleger. Ihn abzuschaffen, wäre ein Schritt in Richtung Demokratisierung der 
Arbeitswelt.