Mein Standpunkt

Was hältst du davon, 
 dass Hetzer*innen gekündigt wird?

»Damit bin ich absolut einverstanden. Wer andere Kolleg*innen rassistisch, antisemitisch, fremdenfeindlich oder frauenfeindlich attackiert, muss damit rechnen, dass das Folgen für ihn hat. Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte darf es da kein Vertun geben, da muss gehandelt werden. Im Fall von zwei Beschäftigten bei Daimler in Stuttgart, die einem türkischstämmigen Kollegen monatelang bedrohliche und beleidigende Whatsapp-Nachrichten unter anderem mit islamfeindlichen Posts, Hakenkreuzen und Hitlerbildern geschickt hatten, wurden die fristlosen Kündigungen kürzlich ja auch gerichtlich bestätigt.

Natürlich kann und muss es nicht immer so weit kommen. Aber wenn jemand im Betrieb ständig mit rechter Hetze auffällt, würde ich als Betriebsrat das Gespräch mit ihm oder ihr suchen und deutlich machen, dass so ein Verhalten den Betriebsfrieden stört und deshalb eine Abmahnung droht – und irgendwann eben auch die Kündigung. Zugleich muss klar sein: Eine einzelne Meinungsäußerung am Kantinentisch ist kein Kündigungsgrund. Hier geht es dann vielmehr darum, nicht schamvoll zu Boden zu schauen, sondern sich zu wehren und mit Argumenten dagegenzuhalten. Eine Aufgabe für jede und jeden Einzelnen von uns.«

Dr. Alfred Roth, Betriebsratsvorsitzender beim Medienunternehmen VRM (Mainzer Allgemeine Zeitung, Wiesbadener Kurier), Mainz