Schusterjunge

Der Herr Eberl und das Gericht

Ein Druckereibesitzer denkt sich die Welt so: Steigt er aus der Tarifbindung aus, hat das nur Vorteile. Nicht für die Belegschaft, aber für ihn. Er zahlt den Beschäftigten weniger und lässt sie länger arbeiten. Das steigert seinen Gewinn. Überdies ist er auch die lästigen Streiks los, zu denen die Gewerkschaft in Tarifkämpfen aufruft. Denkt er sich so.

Allerdings sind es Belegschaften in solch tariflosen Betrieben leid zu verzichten. Immer mal wieder legen sie die Arbeit nieder für mehr Geld. Weil sie ohne Tarifvertrag an keine Friedenspflicht gebunden sind, können sie streiken, wann immer die Gewerkschaft aufruft.

Das erboste Herrn Eberl von der Druckerei Eberl in Immenstadt so sehr, dass es ihn vor Gericht zog. Der Richter sollte den Streik verbieten. Oder ver.di zu Schadenersatz verdonnern. Oder wenigstens dazu verpflichten, den Streik ein paar Tage vorher anzukündigen. Der Richter schüttelte den Kopf. Ein Mal, zwei Mal und noch ein Mal. Die Streiks bei Eberl waren rechtmäßig. Und dann hat der 
Richter noch was zum Grundgesetz gesagt, das er nicht ändern wolle. Auch nicht für Herrn Eberl, vermuten wir. Jetzt steht der Herr Eberl da mit seiner Meinung. Wie ein Schusterjunge. So heißt ein Umbruchfehler in der Typografie: die erste Zeile eines Absatzes, 
irrtümlich stehen geblieben am Ende der Seite. Ein Schusterjunge stört beim Lesen und gilt als unästhetisch.