Tarif

Papierverarbeitung

6 Prozent mehr Lohn und Gehalt

ver.di hat den Lohntarifvertrag gekündigt und 
fordert sechs Prozent mehr Lohn und Gehalt für 
die rund 100.000 Beschäftigten in der Papier, 
Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie. 
Die Vergütung für die Auszubildenden soll um 
einen Festbetrag von 90 Euro steigen.

Zeitplan für den Lohntarifvertrag:
2. Verhandlung, Berlin, 20. November 2018
Friedenspflicht endete 31. Oktober 2018

Die Wahl zwischen mehr Lohn oder mehr Freizeit

Die Eisenbahner haben sie, die Metaller und die 
Telekombeschäftigten ebenfalls – nun könnte sie auch in der Papierverarbeitung kommen: die Möglichkeit, zwischen mehr Lohn und mehr Freizeit zu wählen.

Das Modell bei der Deutschen Bahn
5,1 Prozent mehr Lohn hat die Eisenbahnerverkehrsgewerkschaft (EVG) für die rund 100.000 Beschäftigten bei der Deutschen Bahn durchgesetzt. Bei der zweiten Stufe der Lohnerhöhung konnten die Beschäftigten zwischen 2,6 Prozent mehr Geld, sechs Tage mehr Urlaub oder einer Stunde Arbeitszeitverkürzung wählen. Das Modell ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. 56 Prozent haben sich für den zusätzlichen Urlaub entschieden, 40 Prozent für mehr Geld und nur wenige für die Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde.

Das Modell der Deutschen Telekom
ver.di hat für die 55.000 Beschäftigten 4,8 und 5,2 Pro
zent mehr Geld für zwei Jahre durchgesetzt. Ab nächstem Jahr gilt ein neues Arbeitszeitmodell. Die Wochen-
arbeitszeit wird von 38 auf 36 Stunden reduziert. 
Allerdings arbeiten die Beschäftigten wie gewohnt 
38 Stunden, erhalten aber zusätzlich 14 freie Tage.

Das Modell der Metall- und Elektroindustrie
Neben einer Einmalzahlung und 4,3 Prozent mehr Geld hat die IG Metall für die rund 3,9 Millionen Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie die Möglichkeit eröffnet, die individuelle Arbeitszeit für sechs Monate 
bis zu maximal zwei Jahre auf 28 Stunden zu verkürzen. Für Beschäftigte im Schichtdienst mit Kindern bis acht Jahre oder pflegebedürftigen Angehörigen gibt es darüber hinaus die Wahl zwischen einem tariflichen Zusatzgeld oder acht zusätzlichen freien Tage.

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