Tarifrunde

Druckereien mogeln sich aus dem Tarifvertrag

Von einer Unanständigkeit, die in Druckbetrieben um sich greift | Von Unternehmern, die sich an dem Besitzstand der Kollegen und Kolleginnen vergreifen | Und von einer Justiz, die das alles richtig findet

Innerhalb kurzer Zeit haben sich drei Druckbetriebe aus der Tarifbindung gestohlen: die Frankfurter Societäts-Druckerei, das Druckhaus Ulm-Oberschwaben und die Druckerei der Augsburger Allgemeinen. Für die Altbeschäftigten gilt der Tarifvertrag weiter. Es sei denn, der Unternehmer zwingt ihnen neue Arbeitsverträge auf. Neueingestellte profitieren nicht mehr vom Tarif.

Was heißt das:  OT – Ohne Tarifbindung? 

Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber zwar Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, sich aber laut Wikipedia aus dem »Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden« – aus den Tarifverhandlungen – herausgemogelt hat.

Sind Mitgliedschaften Ohne Tarifbindung erlaubt?

Leider ja. Das Bundesarbeitsgericht hat schon 2006 in einem Verfahren beschlossen (Aktenzeichen: 1 ABR 36/05), dass eine OT-Mitgliedschaft grundsätzlich erlaubt ist; das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde dagegen abgelehnt.

Was bedeutet das für die Beschäftigten?

Für Neueingestellte gilt der Tarifvertrag nicht. Die Folge: Je länger ein Arbeitgeber OT-Mitglied ist und je mehr Leute er einstellt, umso größer wird die Spaltung zwischen Altbeschäftigten und Neubeschäftigten. Aber auch die Altbeschäftigten haben Nachteile: Von kommenden Verbesserungen, die die Gewerkschaft in einem Tarifvertrag durchsetzt, haben auch sie nichts mehr.

Aber der Tarifvertrag ist für Altbeschäftigte sicher? 

Nur solange ihnen der Arbeitgeber keinen neuen Arbeitsvertrag aufdrängt. Und genau das werden Arbeitgeber versuchen. Denn ihr Ziel ist nicht nur, den Tarifvertrag loszuwerden, sondern auch die Kosten zu senken: Die Belegschaft länger fürs gleiche Geld arbeiten zu lassen, weniger Zuschläge zu zahlen, Weihnachts- und Urlaubsgeld zu kürzen. Arbeitgeber werden die Belegschaften in neu- oder ausgegründete Betriebe verfrachten, für die kein Tarifvertrag gilt. Des Weiteren werden sie  versuchen, schlechtere Arbeitsverträge durchzusetzen. Deshalb gilt die Regel: Nicht unterschreiben! Und ver.di informieren!

Können die Unternehmen gezwungen werden, Tarifverträge anzuerkennen? 

Ja, aber das ist nicht einfach. Erste Möglichkeit: Die Gewerkschaft organisiert in einem Betrieb so viele Mitglieder, dass sie den Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen auffordert und dort nötigenfalls zum Streik aufruft, um einen Haustarifvertrag (auch: Firmentarifvertrag) durchzusetzen. In dem könnte auch stehen, dass der Flächentarifvertrag doch gelten soll (ein sogenannter Anerkennungstarifvertrag).

Geht es auch anders?

Die zweite Möglichkeit: Wird ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, gilt er für alle Arbeitgeber (und alle Beschäftigten) einer Branche, auch für solche, die nicht tarifgebunden sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium einen Antrag dazu stellt. In diesem Ausschuss, jeweils mit drei Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern besetzt, muss Einvernehmen hergestellt werden. Ist eine Seite dagegen, ist die Allgemeinverbindlicherklärung gescheitert. In der Praxis bedeutet das ein Vetorecht für die Arbeitgeber. Der DGB fordert, das Gesetz so zu verändern, dass es leichter wird, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären.

Wie kann ein Arbeitgeber OT-Mitglied werden?

Der Arbeitgeber erklärt gegenüber seinem Verband, etwa dem Bundesverband Druck und Medien, künftig keine Tarifverträge mehr abschließen zu wollen. Das geht sogar per Blitzaustritt. Zeichnet sich in den Tarifverhandlungen ein Ergebnis ab, das ein Arbeitgeber nicht umsetzen will, so kann er von einem auf den anderen Tag seinen Austritt erklären; dann – und nur dann – muss er ver.di informieren. Ansonsten verschweigen Unternehmer der Gewerkschaft gegenüber gern ihren Wechsel in die Tariflosigkeit.

Darf ein Arbeitgeber noch über Tarifverträge abstimmen, wenn er in die Mitgliedschaft Ohne Tarifbindung gewechselt ist?

Nein. Ein Arbeitgeber, der die Tarifverträge nicht mehr anwendet, darf auch nicht mehr über die Forderungen und den Abschluss abstimmen. Der Bundesverband Druck und Medien beschließt seine Forderungen deshalb auch in seinem Sozialpolitischen Ausschuss.

Gelten für OT-Arbeitgeber überhaupt keine Tarifverträge mehr?

Doch. Aber das Vertragsverhältnis verändert sich: Grundsätzlich gelten Tarifverträge so lange, bis ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Daran ändert auch der Verbandsaustritt eines Arbeitgebers nichts. Aber diese quasi verlängerte Vertragsdauer – im Juristendeutsch Nachwirkung genannt – hat ihre Besonderheiten. Da das Vertragsverhältnis zwischen Verband und Gewerkschaft aufgekündigt ist, geht es über auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem.

Frankfurter Societäts-Druckerei

»Soziale Verantwortungslosigkeit« bescheinigt der hessische ver.di-Fachbereichsleiter Manfred Moos den neuen Eigentümern der Frankfurter Societäts-Druckerei. Im Frühjahr hatten die Zeitungsgruppe Ippen aus München und die Gießener Verlegerfirma Rempel die Druckerei übernommen. Wenig später wechselten sie in eine Mitgliedschaft Ohne Tarifbindung. ver.di fordert einen Haustarifvertrag, um die Tarifbindung für die etwa 300 Beschäftigten wieder herzustellen. Die Belegschaft hat schon mehrfach gestreikt.

Druckhaus Ulm-Oberschwaben

Ein halbes Jahr lang hielt das Druckhaus geheim, dass es sich aus der Tarifbindung gestohlen hat. Erst während der aktuellen Tarifverhandlungen rückte die Geschäftsführung damit heraus. ver.di Baden-Württemberg hat die Druckerei zu Verhandlungen über einen Haustarifvertrag aufgefordert. Betroffen sind an den beiden Standorten Ulm und Weingarten rund 170 Beschäftigte.

Druckerei der Augsburger Allgemeinen

Auch das Presse-Druck- und Verlagsunternehmen Augsburg hat sich der Tarifbindung entzogen (DRUCK+PAPIER Ausgabe 4/2018). Anstatt einen Haustarifvertrag zu fordern, vereinbarte der Betriebsratsvorsitzende (Mitglied im Bayerischen Journalisten-Verband, nicht bei ver.di) eine Betriebsvereinbarung für die rund 50 Beschäftigten. Darin sind die Maschinenbesetzungsregeln gegenüber dem Tarif verschlechtert worden.