Wenn einer zurück zur Vollzeit will
Der Mannheimer Morgen tut sich schwer mit dem Teilzeitgesetz | Redakteur zieht vors Arbeitsgericht
»Es war die richtige Entscheidung, die Arbeitszeit auf 80 Prozent zu verringern«, sagt Ralf-Carl Langhals. Der Kulturredakteur, seit 2006 beim Mannheimer Morgen, begründet das mit der Sorgearbeit für seine Mutter: »Als sie 2020 zum Pflegefall geworden war, konnte ich mich so besser um sie kümmern.«
Nachdem seine Mutter 2023 einen Heimplatz gefunden hatte, wollte Langhals wieder in Vollzeit arbeiten. Sein Chefredakteur war froh darüber. Aber Florian Kranefuß, Geschäftsführer des Verlages, stellte sich quer: Es gebe in der Kulturredaktion keine 20-Prozent-Stelle und prozentuale Aufteilungen seien nicht vorgesehen, ausgenommen Krankheits- und Elternzeitvertretungen. Aber sobald eine Vollzeitstelle frei werde, könne Langhals sie übernehmen. Doch auf die erste frei gewordene Stelle setzten Geschäftsführer und Chefredakteur einen Jung-Redakteur. Den rechtlichen Anspruch von Ralf-Carl Langhals versuchte Florian Kranefuß auszutricksen, indem er ihm Vertretungen anbot, die sich als Scheinangebote entpuppten, weil sie ohne tarifliche Vergütung ausgeschrieben oder zeitlich befristet waren.
Verlag stellt sich stur
Nun, laut Teilzeitgesetz hat jemand, der seine Arbeitszeit verringert hat, einen Anspruch auf die Rückkehr zur Vollzeit, sogar einen bevorzugten, wie es in Paragraf 9 heißt. Gesetzliche Voraussetzung ist allerdings eine freie Arbeitsstelle. Aber Ralf-Carl Langhals war bereit, dem Verlag entgegenzukommen, und bot an, die Lokalredaktion zu verstärken, auch mit 20 Prozent.
Doch der Verlag stellte sich weiterhin stur. »Schließlich blieb mir keine andere Möglichkeit mehr, als zu klagen.« Ein Gütetermin im Oktober 2024 vor dem Arbeitsgericht Mannheim blieb ohne Angebot des Zeitungsverlags. Die Verhandlung fand im Januar statt. Auf die Entscheidung des Gerichts wartet Langhals immer noch.