Mein Standpunkt

Was hältst du vom Recht auf Homeoffice?

»Der erste Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist ja gescheitert. Danach sollte es möglich sein, an 24 Tagen im Jahr außerhalb des Betriebs zu arbeiten. Ich fand das nicht ausreichend und hätte mir gewünscht, dass zwei bis drei Tage pro Woche möglich sind. Aber immerhin war dort das Recht auf Homeoffice formuliert. Das fehlt im neuen Referentenentwurf.

Jetzt gibt es nur die sogenannte Erörterungspflicht des Arbeitgebers. Dieses stumpfe Schwert kennen wir bereits aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Jemand will Homeoffice, der Arbeitgeber sagt Nein und das war’s dann.

Vielleicht kann sich jemand mit seinem Wunsch nach Homeoffice durchsetzen, der als unverzichtbar gilt. Wessen Job als nicht ganz so wichtig erachtet wird, hat dann Pech gehabt. Das kann nicht sein. Deshalb muss der Rechtsanspruch ins Gesetz!

Wie wichtig Homeoffice ist, merken wir in Pandemiezeiten. Obwohl die Arbeitgeber nach der aktuellen Verordnung bis 15. März verpflichtet waren, Homeoffice anzubieten, arbeitete nur ein Viertel der Beschäftigten zu Hause.

Eva-Maria Stoppkotte, Juristin, Betriebsrätin im Bund-Verlag und Redakteurin der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb (AiB)

Das wäre aber für sehr viel mehr Menschen möglich! Stattdessen sind sie in Großraumbüros dem Risiko ausgesetzt, sich anzustecken.

Positiv ist in dem Referentenentwurf, dass die Arbeitszeit erfasst und die Pausen dokumentiert werden. Damit das Homeoffice nicht zum Ort überlanger Arbeitszeiten, unbezahlter Arbeit und ausgefallener Pausen wird. Ganz wichtig – das kommt von der EU – es muss auch ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit geben.

Wir brauchen beides: einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz im Betrieb – der darf nicht wegfallen! – und zu Hause. 
Sowie eine Aufwandsentschädigung für Strom, Internet, Telefon und – wie 
bei der Telekom – einen Mietzuschuss. 
Homeoffice sollte für Arbeitgeber verpflichtend und für Beschäftigte freiwillig 
sein.«