Aus den Betrieben

Zurück aus dem Risikogebiet

Corona-Zeit, Ferienzeit. Was passiert, wenn jemand aus einem Risikogebiet an den Arbeitsplatz zurückkehrt? Wer etwa aus Schweden, der Türkei, Bosnien und Herzegowina oder dem Kosovo kam – lauter Länder, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiete ausweist –, musste sich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Manche Bundesländer weichen inzwischen von dieser Regelung ab. In Hessen ist es beispielsweise möglich, seine Arbeit ohne Quarantäne antreten zu können, falls durch ein ärztliches Zeugnis Corona-Freiheit nachgewiesen werden kann.

Unternehmensverbände hatten mit Musteraushängen für Verunsicherung in den Belegschaften gesorgt. Darin stand, dass für die Dauer der Quarantäne nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet das Entgelt nicht weitergezahlt wird.

Der Umgang der Unternehmen mit Reiserückkehrer*innen aus Risikoländern ist jedoch unterschiedlich. Der Verpackungskonzern DS Smith zahlt für die Quarantänezeit keinen Lohn. Es sei denn, das Land wird erst nach Antritt der Reise zum Risikogebiet erklärt. Anders die Tapetenfabrik Rasch in Bramsche. Betriebsrat und Geschäftsleitung verständigten sich darauf, keinen Aushang zu machen und allen Beschäftigten, denen Quarantäne verordnet wird und die eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorlegen, den Lohn zu zahlen. Wenn die Beschäftigten aus ihren Urlauben zurückkehren, werde in der Tapetenfabrik allerdings strikt auf die Einhaltung der Corona-Regeln geachtet, sagt Betriebsratsvorsitzender Rainer Lange. In der Marburger Tapetenfabrik zahlt übrigens der Unternehmer die Tests für Rückkehrer*innen aus Risikogebieten.