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Tarifvertrag mit Öffnungsklausel an Tageszeitungen

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat für die Journalist*innen an Tageszeitungen mit dem Verlegerverband BDZV einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen. Dazu gibt es ein zweistufiges Verfahren: Wird die tarifliche Jahresleistung teilweise gekürzt, gilt Kündigungsschutz bis Mitte 2021. Ein höherer Verzicht auf die Jahresleistung schließt Kündigungen bis Ende 2021 aus. Die Verlage müssen in beiden Fällen eine wirtschaftliche Notlage nachweisen.