Mehr Geld für Azubis
Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung steigt ab nächstem Jahr von 682 auf 724 Euro im Monat. Sprich: Weniger darf ein Unternehmen nicht zahlen. Die Regelung gilt für alle, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 ihre Ausbildung beginnen. Mehr Geld gibt es auch im zweiten und dritten Jahr, im vierten sind mindestens 1.014 Euro pro Monat fällig. In tarifgebundenen Betrieben ist die Vergütung für Azubis höher.
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