Ein guter Ausbildungsbetrieb …
… übernimmt in der Regel seine Auszubildenden nach bestandener Prüfung.
… ist tarifgebunden und zahlt die tarifliche Ausbildungsvergütung. https://zfamedien.de/berufe/infos-alle-berufe/verguetungen/
… schließt mit dem Azubi einen Ausbildungsvertrag ab. Darin sind u.a. Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung geregelt, die Dauer der Probezeit (ein bis vier Monate), die tägliche Arbeitszeit und Ausbildungsorte.
… hat einen Ausbilder/eine Ausbilderin, der/die erklärt und Fragen beantwortet.
… hält sich an den betrieblichen Ausbildungsplan. Dort steht beispielsweise, welche Kenntnisse und Fertigkeiten den Auszubildenden beigebracht und in welchem Zeitraum die Lerneinheiten abgeschlossen werden.
… verlangt keine ausbildungsfremden Tätigkeiten (nur in Ausnahmen), wie private Besorgungen für andere, Akkord- und Fließbandarbeit, Urlaubs- und Krankheitsvertretungen für Kolleg*innen. Eben alles, was nicht dazu dient, den Beruf zu lernen.
… verdonnert Auszubildende nicht zu Überstunden. Die sollen freiwillig bleiben, müssen vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und sollten in Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.
Jeder vierte Ausbildungsvertrag wird vorzeitig beendet
Das Bundesinstitut für Berufsbildung zählt die Ausbildungsverträge, die vor Ende der Ausbildung gelöst wurden. Das muss nicht das Ende der Ausbildung bedeuten. Etwa die Hälfte schließt wieder einen Ausbildungsvertrag in einem anderen Betrieb ab. Ob die Jugendlichen gekündigt haben oder der Betrieb, lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen.
Im Durchschnitt wurde im Jahr 2017 (neuere Zahlen liegen nicht vor) von allen Ausbildungsberufen jeder vierte Vertrag aufgelöst. Am häufigsten geschieht das bei Restaurantfachleuten, Bodenleger*innen und Gerüstbauer*innen. In diesen Berufen wird sogar jedes zweite Ausbildungsverhältnis vorher beendet. »Das liegt häufig an den schwierigen Ausbildungsbedingungen, wie Wochenend- und Schichtarbeit und der schlechten Bezahlung in einigen Betrieben dieser Branchen«, erklärt Heike Krämer, beim Bundesinstitut für Berufsbildung Expertin für Berufe der Druck- und Medienwirtschaft. Am seltensten werden Ausbildungsverträge bei Verwaltungsfachangestellten, Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste sowie Elektroniker*innen für Automatisierungstechnik gelöst.