Mein Standpunkt

Was hältst du vom Recht 
auf Weiterbildung?

Das brauchen wir, ganz klar! Aber nicht nur für abhängig Beschäftigte, sondern auch für Erwerbslose, für Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen, etwa Eltern, in unserer Branche auch für Selbstständige. Das Recht auf Weiterbildung sollte unbedingt im Gesetz verankert werden. Ein gesetzlicher Anspruch liegt im öffentlichen Interesse: 
Die Wirtschaft florierte jahrzehntelang dank des vorhandenen Wissens. Da Unternehmen davon profitieren, müssen sie an den Kosten der Weiterbildung beteiligt werden.

Nötig sind auch Verbesserungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz, im BAföG. Die Altersbeschränkung müsste wegfallen und es sollten auch Lernende über 30 Jahre gefördert werden. Zudem sind höhere Fördersätze nötig – etwa für Menschen, die eine Familie zu versorgen haben – ohne dass Einkommen oder Vermögen angerechnet werden. Gerade auch Altersgruppen jenseits der 50 wollen im Beruf bleiben, zu Recht. Dann sollten sie auch die Chance auf Weiterbildung erhalten. Denn wer 30 Jahre seinen Job gemacht hat, hat den Unternehmensgewinn mit erarbeitet. Wir brauchen außerdem ein Recht, das Fortbildung auch in Teilzeit fördert, und ein Rückkehrrecht von Teilzeitkräften in die Vollzeit.

Jens Ehrlinger, 
Betriebsratsvorsitzender der Süddeutschen Zeitung GmbH (und weiteren 7 Gesellschaften), stellvertretender Konzernbetriebsratsvorsitzender der Südwestdeutschen Medienholding und des Süddeutschen Verlags

Ich will besonders die Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsratsgremien ansprechen: Wir haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte bei Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Dabei können wir auch eigene Ideen einbringen, was wir, zugegeben, zu wenig tun. Unter dem Blickwinkel sozialer Gerechtigkeit müssen alle weitergebildet werden, nicht nur ein kleiner Kreis von Führungs
kräften.