Forderung von ver.di zur Altersvorsorge zurückgewiesen
Die erste Verhandlung für einen neuen Tarifvertrag zur Altersvorsorge in der Papier, Pappe und Kunststoffverarbeitung ist ohne Ergebnis geblieben. ver.di hatte den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (wie auch in der Druckindustrie) gekündigt, weil durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz nach Auffassung der Gewerkschaft eine neue Rechtslage eingetreten ist. Danach muss der Unternehmer bei Neuverträgen pauschal 15 Prozent an die Pensionskasse oder Direktversicherung zur Altersvorsorge weiterleiten.
ver.di fordert von den Unternehmen, 100 Euro pro Monat und Beschäftigten für die betriebliche Altersvorsorge beizusteuern. Das hat der Hauptverband Papier und Kunststoffverarbeitung (hpv) abgelehnt. Ein Beitrag zur Altersvorsorge wäre nach Ansicht des hpv nur denkbar, wenn die Unternehmen dafür einen Ausgleich erhielten. Konkreter wurde der Verband nicht. Am 18. Oktober werden die Verhandlungen fortgesetzt.