Tarifrunde

Die Angst vor Mitgliederverlusten

Immer mehr Unternehmen sind zwar Mitglieder in Arbeitgeberverbänden, wenden aber keine Tarifverträge an | Sie schaffen ihre Tariffähigkeit selbst ab | Große Geheimniskrämerei

Seit wann gibt es in Arbeitgeberverbänden OT-Mitgliedschaften (Ohne Tarifbindung)?

Thorsten Schulten: Die ersten seit den 1980er-Jahren. Größere Schübe gab es in den 1990er-Jahren und dann in den 2000er-Jahren. Anstoß dazu waren oft Grundsatzurteile des Bundesarbeitsgerichts, die im Kern – wenn auch mit kleinen Einschränkungen – die rechtliche Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft bestätigt haben.

Wie stark ist die OT-Mitgliedschaft verbreitet?

Da betreiben die Arbeitgeberverbände eine große Geheimniskrämerei. Oft ist nicht einmal bekannt, ob sie überhaupt eine OT-Mitgliedschaft anbieten. Der einzige Verband, der relativ transparent hierzu Zahlen veröffentlicht, ist Gesamtmetall (der Gesamtverband der Arbeitgeberverbände für die Metall- und Elektroindustrie; d. Red). Demnach nimmt der Anteil der Unternehmen mit OT-Status kontinuierlich zu.

Gibt es bei allen Verbänden OT-Mitgliedschaften?

Bewusst gegen OT-Mitgliedschaften hat sich nur eine kleine Minderheit von Verbänden entschieden. Das sind Branchen, die stattdessen auf die Allgemeinverbindlicherklärung* setzen, die im direkten Widerspruch zur OT-Mitgliedschaft steht. Das gilt für die Baubranche oder für das Bewachungsgewerbe, das flächendeckend Tarifverträge hat, die auf Länderebene allgemeinverbindlich erklärt werden. In dieser Branche hat sich der Arbeitgeberverband nach kontroverser Auseinandersetzung bewusst dafür entschieden: Wir stabilisieren uns dadurch, dass wir an der Allgemeinverbindlicherklärung festhalten. Die große Mehrzahl der Verbände reagiert auf Mitgliederverluste jedoch mit der Einführung der OT-Mitgliedschaft. Dies gilt für viele Industrie- und die meisten Dienstleistungsbranchen wie den Handel, die Logistik oder eben den Medienbereich. Die Verbände hoffen, so ihre Mitgliederzahlen zu stabilisieren.

Professor Thorsten Schulten leitet das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung und lehrt an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. 

Klappt das?

Genaue Zahlen dazu lassen sich nur schwer finden. Bei einigen hat das geklappt, bei anderen nicht. Zum Beispiel bei Gesamtmetall gibt es Zahlen; der Verband hat sich einigermaßen stabilisiert. Dabei ist der Anteil der OT-Mitgliedsfirmen stetig gewachsen und liegt jetzt bei über 50 Prozent. Das sind vor allem viele kleine und mittlere Betriebe. Die repräsentieren zwischen einem Viertel und einem Fünftel der Beschäftigten.

Wie sieht es in anderen Branchen aus?

Auch ohne genaue Zahlen zu kennen, vermute ich, dass in Dienstleistungsbranchen wie dem Einzelhandel oder den Medien inzwischen die Mehrzahl der Firmen einen OT-Status hat. Wenn Arbeitgeberverbände neue Mitglieder gewinnen, dann treten diese in der Regel nur als OT-Mitglieder ein. Ein späterer Übergang von der OT-Mitgliedschaft in die Tarifbindung kommt hingegen nur selten vor. Im Ergebnis bringen sich die Verbände in eine Zwangslage – zugespitzt gesagt: Sie schaffen ihre Tariffähigkeit allmählich selber ab.

Wenn die OT-Mitgliedschaft ein Selbstmord auf Raten ist, warum machen die Verbände das trotzdem?

Weil sie glauben, hierdurch kurzfristig die Mitgliederzahl stabilisieren zu können. Und sie haben Angst vor starken Mitgliederverlusten, wenn sie die OT-Mitgliedschaft jetzt wieder abschaffen würden.

Welche Gegenmittel siehst du?

Die Stabilisierung des Tarifvertragssystems muss von unten und von oben erfolgen. Von oben sollte der Staat das Tarifsystem stützen. Hierzu wäre vor allem eine weitere Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nötig. Wir wissen aus der Forschung: In Ländern, in denen das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung viel häufiger genutzt wird, wirkt sich diese stabilisierend auf die Arbeitgeberverbände aus. Wenn deswegen sowieso alle Unternehmen die Tarifnormen einhalten müssen, können diese auch gleich Verbandsmitglied werden. Dann kann man die Serviceleistungen des Verbandes nutzen und auch Einfluss nehmen auf die Verbandspolitik. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung könnten die Arbeitgeberverbände aus der Zwangslage herauskommen, in die sie sich durch die OT-Mitgliedschaften hineinmanövriert haben.

Inwieweit hilft Beschäftigten in einem OT-Betrieb die Nachwirkung?

Sie ist wichtig, aber nicht ausreichend, weil sie nur für die Altbeschäftigten gilt, nicht für Neueingestellte. So entwickeln sich Zwei-Klassen-Systeme. Deshalb fordern die Gewerkschaften zu Recht, die Nachwirkung so zu gestalten, dass sie auch Neueingestellte einbezieht.

Wie bewertest du die Strategie der Gewerkschaften, in einem Betrieb ganz viele Mitglieder zu organisieren und den einzelnen Arbeitgeber – notfalls mit Streiks – dazu zu bringen, einen Haustarifvertrag zu unterschreiben?

Der ist – als Strategie von unten – unglaublich wichtig, vor allem wenn man ihn mit neuen gewerkschaftlichen Konzepten verbindet. Hierzu gehört vor allem eine beteiligungsorientierte Tarifpolitik, wie sie bei ver.di unter dem Stichwort der bedingungsgebundenen Tarifarbeit diskutiert wird. Konkret bedeutet dies die systematische Verbindung von Organising-Initiativen mit betrieblichen Kämpfen für die Tarifbindung. Insgesamt ist das aber ein sehr mühsamer und ressourcenintensiver Ansatz, der sicherlich nicht in allen Bereichen flächendeckend umgesetzt werden kann.

Was hilft dann in der Fläche?

Es gibt nicht den einen Ansatz, sondern unterschiedliche Strategien. Die können auch – von Branche zu Branche – unterschiedlich zur Geltung kommen. Aber neben der betrieblichen Tarifpolitik muss man auch den politischen Weg von oben gehen. Hierzu gehört zuallererst die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung.

 

*Allgemeinverbindlicherklärung: Ist ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, gilt er für alle Arbeitgeber einer Branche, auch für solche, die nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind oder zwar Mitglied sind, aber die Tarifverträge nicht anwenden. Die Hürden für eine Allgemeinverbindlicherklärung sind hoch.