Arbeit

Der Zoll müsste mehr kontrollieren

Claudia Weinkopf, Leiterin der Forschungsabteilung Flexibilität und Sicherheit im Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, forscht seit Jahren über geringfügige Beschäftigung.

Die Arbeitgeber zahlen für Minijobber deutlich mehr Abgaben als für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter. Warum setzen sie trotzdem auf diese Arbeitsform?

Claudia Weinkopf: Das ist das Rätsel des Minijobs. Aber wir wissen aus diversen Studien, dass Arbeitgeber andere Mittel und Wege finden, die Kosten zu sparen. Es werden geringere Löhne gezahlt, als im Tarifvertrag vorgesehen. Oft gibt es keine Lohnfortzahlung bei Urlaub, Krankheit oder für Feiertage. Selbst gegen den Mindestlohn wird häufig verstoßen.

Wie könnte man das ändern? Mehr Aufklärung?

Weinkopf: Dass Minijobber besser über ihre Rechte informiert werden sollen, stand schon im letzten Koalitionsvertrag. Allerdings fordern sie ihre Ansprüche im Betrieb häufig nicht ein. Von daher schlagen wir vor, die Arbeitgeber dazu zu verpflichten, alle geringfügig Beschäftigten über ihre Rechte aufzuklären. Aber wichtig ist auch, dass der Zoll bei den Minijobs genauer hinschaut. Es müsste geprüft werden, ob der Mindestlohn eingehalten wird, ob den Beschäftigten Urlaub und Krankheitstage bezahlt werden. Auch die Minijobzentrale könnte da noch aktiver werden.

Trotzdem glauben viele Minijobber, dass sie mit dieser Arbeitsform ein gutes Geschäft machen.

Weinkopf: Das ist ein trügerisches Bild. Schüler, Studierende und Rentner und Rentnerinnen können auch ohne diese Sonderregelung abgabenfrei arbeiten. Und für Frauen birgt der Minijob hohe Armutsrisiken. Aber wer einmal drin ist, kommt nur schwer wieder heraus. Wir empfehlen die Abschaffung des Ehegattensplittings, das viele Frauen in diesen kleinen Jobs festhält. Die Ehegattenbesteuerung muss sich ändern, damit eine Frau, die mehr als 450 Euro verdient, nicht das Gefühl bekommt, dass es sich gar nicht lohnt mehr zu arbeiten. Um politische und persönliche Widerstände zu überwinden, schlagen wir Bestandsschutz für bestehende Minijobs vor. Durch die relativ große Fluktuation in diesem Bereich, gehen wir davon aus, dass sich die Minijobs nach einer Übergangszeit von gut drei Jahren auswachsen.