Arbeit

Duni will Betriebsrat entlassen

Wegen Schulung mit fristloser Kündigung bedroht | Hausverbot und Sperrung des E-Mail-Kontos

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So ähnlich könnte es sich zugetragen haben. Die Personalchefin von Duni gibt es dem Betriebsrat noch mal schriftlich. Seit diesem Tag im November darf er die Firma nicht mehr betreten. Es sei denn, er ist mit Betriebsratsarbeit beschäftigt. Nennen wir ihn Robert Sawatzki: Ende 50, Betriebsratsmitglied, soll fristlos entlassen werden. Hilfsweise des Amtes enthoben. So will es der schwedische Tischdeko-Hersteller Duni im niedersächsischen Bramsche.

Betriebsräte haben einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie sich für die Belegschaft einsetzen können, ohne Angst haben zu müssen, gekündigt zu werden. Fristlos entlassen werden kann ein Betriebsratsmitglied nur in Ausnahmefällen: Wenn 
es etwa klaut, schlägt, betrügt. Robert 
Sawatzki hat nichts dergleichen getan. Er hat nur ein Seminar besucht. Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss brauchte er Grundlagenwissen.

Angriff aufs ganze Gremium

Manchmal verweigern Unternehmen ihren Betriebsratsmitgliedern solche Seminare. 
Sie drohen oder reagieren mit Abmahnungen oder Lohnabzügen, falls einer von seinem Recht Gebrauch macht und doch fährt. »Noch nie habe ich es allerdings erlebt, dass einem Betriebsratsmitglied deshalb mit fristloser Kündigung gedroht wurde«, sagt Volker Buddenberg aus Georgsmarienhütte. Der Rechtsanwalt vertritt den Betriebsrat. Der sieht in der Kündigungsandrohung einen Angriff auf das ganze Gremium.

Schon im August hatte der Betriebsrat das Seminar beschlossen und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt. »Der Betriebsrat hat korrekt gearbeitet und von seinen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht«, sagt Volker Buddenberg. Die Personalleiterin monierte die Teilnahme von vier Betriebsratsmitgliedern. Bei zweien, darunter Sawatzki, hieß es ohne Begründung: »Teilnahme nicht möglich«.

Gewerkschaftssekretärin Kornelia 
Haustermann weiß von dem Schriftverkehr, der nun zwischen Personalleiterin und Betriebsrat folgt. Die Personalleiterin, noch recht neu bei Duni, war zuvor fünf Jahre beim Modediscounter Takko beschäftigt. Dort sind Betriebsräte so gut wie unbekannt. Mal bestreitet die Personalchefin, dass das Seminar erforderlich ist, mal werden betriebliche Gründe angeführt. »Ist ein Arbeitgeber nicht einverstanden, kann er in einem Fall die Einigungsstelle anrufen und im anderen vors Arbeitsgericht gehen. Beides hat Duni nicht getan«, sagt Kornelia Haustermann. Duni möchte mit Hinweis auf das schwebende Verfahren DRUCK+PAPIER keine 
Stellungnahme geben.

Duni geht vors Arbeitsgericht

Robert Sawatzki besuchte – wie angekündigt – die dreitägige Schulung im Oktober. Er war noch nicht wieder im Betrieb zurück, da lag dem Betriebsrat der Antrag von Duni vor, der fristlosen Kündigung zuzustimmen. Weil der Betriebsrat dies verweigerte, will Duni sie nun vom Arbeitsgericht haben. 
Verhandelt wird am 14. Februar 2018 in Osnabrück. So lange ist Sawatzki von der Arbeit freigestellt. Und darf den Betrieb 
außer zu Betriebsratsarbeit nicht betreten.

Die drohende Kündigung ist nicht der einzige Konflikt zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat. Zurzeit wird eine Betriebsvereinbarung über Gleitzeit bei den Angestellten verhandelt. Sie soll Kappstunden vermeiden. Kappstunden sind unbezahlte Arbeit. Bei Duni wurde jede Stunde, die über die 15. Überstunde hinausgeht, gestrichen. Als sei sie nie geleistet worden. Künftig 
sollen Überstunden bei Duni bezahlt oder 
in Freizeit ausgeglichen werden.

Die Gesetze

Betriebsratsmitglieder können nach 
Paragraf 15 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz nur außerordentlich gekündigt werden. Und auch nur mit Zustimmung des Betriebsrates. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, muss der Arbeitgeber nach Paragraf 103 Absatz 2 
Betriebsverfassungsgesetz ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem 
Arbeitsgericht einleiten.

Als wich­ti­ge Gründe für ei­ne außer
ordentliche Kündigung kom­men vor 
al­lem gra­vie­ren­de Pflicht­ver­let­zun­gen in Be­tracht, wodurch es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Das können straf­ba­re 
Hand­lungen gegenüber dem Arbeitgeber, den Kolleg/innen oder Kund/innen sein.

 

»Der Betriebsrat hat korrekt 
gearbeitet und von seinen 
gesetzlichen Möglichkeiten 
Gebrauch gemacht.«

Volker Buddenberg, 
Rechtsanwalt, Georgsmarienhütte