Menschen & Meinungen

Was hältst du von
 Lohntransparenz?

Von Lohntransparenz halte ich viel. Allerdings wird das neue Gesetz dieses Versprechen nicht einlösen. Das »Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen«, wie es korrekt heißt, gilt seit 1. Juli. Idee ist, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten sollen. Das finde ich wichtig, denn es ist tatsächlich so, dass Frauen nicht selten ein niedrigeres Gehalt haben als Männer, obwohl sie die gleiche oder ähnliche Arbeit verrichten.

Wenn nun eine Kollegin davon überzeugt ist, dass sie für ihre Arbeit weniger Geld erhält als ihr männlicher Kollege, kann sie nach dem neuen Gesetz an die Personalabteilung schreiben. Die sagt der Kollegin aber nicht, ob sie Recht hat und wieviel der Kollege verdient, sondern nennt ihr das durchschnittliche Gehalt von sechs Männern mit vergleichbarer Tätigkeit. Und hier lauert die Falle. Der Arbeitgeber kann behaupten, nicht so viele Männer mit vergleichbarer Tätigkeit zu finden, und wer kann das schon überprüfen.

Da ein Unternehmer kein Interesse hat, offenzulegen, wem er wieviel zahlt, wird er alles tun, um diese Auskunft zu vermeiden. Und nur in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten muss ein Unternehmen die Entgeltgleichheit überprüfen und darüber berichten.

Doch selbst wenn die Kollegin die Information erhält, dass ihr Gehalt unter dem Durchschnitt der Kollegen liegt, muss sie im Zweifel klagen. Sinniger ist es, zum Betriebsrat zu gehen. Der darf die Brutto-Lohn- und Gehaltslisten einsehen und kann verhandeln. Am besten ist es, für einen Tarifvertrag zu kämpfen. Der muss im Betrieb ausliegen, da kann jeder reinschauen.

Karin Wagner, Betriebsratsvorsitzende bei Märkische Verlags- und Druck-Gesellschaft (Märkische Allgemeine) in Potsdam