Arbeit

Interview mit Ghazaleh Nassibi

Vor anderthalb Jahren ist das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten. Das hat den gesetzlichen Mindestlohn gebracht. Außerdem sollte es leichter werden, einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Damit beispielsweise Mindestlöhne in einer Branche für alle Beschäftigten des Gewerbes gelten, unabhängig davon, ob Arbeitgeber und Beschäftigte tarifgebunden sind. Zeit, mit Juristin Ghazaleh Nassibi vom Referat Tarifkoordination im DGB Bilanz zu ziehen.

DRUCK+PAPIER: Wie viele neue Tarifverträge sind seit Anfang 2015 allgemeinverbindlich erklärt worden?
Nassibi: Ganz wenige. Die meisten Fälle betreffen Folgeanträge bereits erteilter Allgemeinverbindlicherklärungen nach Tarifvertragsgesetz.

Früher galt noch ein 50-Prozent-Quorum. Es musste nachgewiesen werden, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer/innen einer Branche beschäftigen. An der Quote waren viele Anträge gescheitert, sie ist nun weg. Warum sind dennoch nicht mehr Tarifverträge allgemeinverbindlich?
Weil das Bundesarbeitsministerium das Gesetz äußerst streng auslegt. Die Antragsteller müssen belegen, dass der Tarifvertrag, der für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, »überwiegende Bedeutung« hat, wie es im Gesetz heißt. Das Bundesarbeitsministerium verlangt also einen Nachweis darüber, dass die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben »erheblich« ist im Verhältnis zur Zahl aller Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags.

Das Quorum ist gefallen, wird aber dennoch indirekt angewendet?
Ja, offensichtlich möchte sich das Bundesarbeitsministerium 
vor Gericht unangreifbar machen.

Ein weiteres Problem ist das Veto-Recht der Arbeitgeber.
Das ist richtig. Heute ist es so, dass im Tarifausschuss auf Bundesebene je drei Vertreter/innen der Gewerkschaft und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung entscheiden. Stimmen die drei Arbeitgebervertreter dagegen, ist der Antrag abgelehnt. Sie können einfach blockieren.

Wie ließe sich das ändern?
Indem das Gesetz so verändert wird, wie das der DGB seit Langem fordert. Reichen eine Gewerkschaft und ein Branchenarbeitgeberverband gemeinsam einen Antrag ein, dann braucht es eine mehrheitliche Ablehnung, also vier Stimmen und nicht drei wie heute. Aber dazu konnte sich die Bundesregierung bislang nicht durchringen.