Arbeit

Mehr Geld für Leiharbeitsbeschäftigte

Je länger der Einsatz, desto höher der Branchenzuschlag

ver.di hat mit den beiden großen Verbänden der Leiharbeit im September Branchenzuschläge für Leiharbeitsbeschäftigte in der Druckindustrie, Papierverarbeitung und der Tapetenindustrie vereinbart. Die Zuschläge sind gestaffelt und steigen mit der Einsatzdauer.

Zum Verständnis: Leiharbeitsbeschäftigte werden nach eigenen Tarifverträgen der Leiharbeitsbranche bezahlt. Werden sie 
allerdings in Druckunternehmen, Tapeten
fabriken oder Papier verarbeitende Betriebe entliehen, erhalten sie einen Zuschlag auf ihren Stundenlohn. Wichtig: Die Zuschläge gelten für alle Leiharbeitsbeschäftigte, auch in tariflosen Betrieben.

In der Druckindustrie gibt es nach der vierten Woche acht Prozent mehr. Der Zuschlag steigt – je länger jemand entliehen ist – auf 50 Prozent. Beispiel: In der Entgeltgruppe 5 des Leiharbeitstarifvertrags bringt der Zuschlag in der Druckindustrie im Westen ab 1. Januar 2018 nach drei Monaten Einsatz 15,81 Euro statt 13,75 Euro. Und der Papierverarbeiter (West, gleiche Entgeltgruppe, gleiche Einsatzdauer) erhält 14,85 Euro statt 13,75 Euro.

Zuschläge für Leiharbeitsbeschäftigte 
hat ver.di bereits 2013 für die Druckindustrie und Papierverarbeitung vereinbart. Wie auch die IG Metall, die IG BCE und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Allerdings gelten dort die Zuschläge erst nach
 der sechsten Woche und nicht wie bei ver.di 
schon nach der vierten. Neu ist jetzt für die Druckindustrie, Papierverarbeitung und Tapetenindustrie die zusätzliche Stufe nach dem 15. Einsatzmonat. Damit ist Equal Pay erreicht; der Leiharbeiter verdient so viel wie ein Stammbeschäftigter in tarifgebundenen Betrieben.

Gesetz wurde geändert

Die Änderungen in den Tarifverträgen zu Branchenzuschlägen waren notwendig 
geworden, weil zum 1. April 2017 das 
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert worden war. Darin wurde geregelt, dass Leiharbeitsbeschäftigte nach neun Mona
ten – es sei denn, ein Tarifvertrag regelt etwas anderes – den gleichen Lohn bekommen müssen wie Stammbeschäftigte.

Stellt sich ein Leiharbeiter dann mit ver.di nicht schlechter? Mit Gesetz gäbe es immerhin schon nach neun Monaten den gleichen Lohn. Richtig. Dann wären allerdings auch die Branchenzuschläge weg gewesen. »Wir haben uns für die Branchenzuschläge entschieden, damit die Kollegen und Kolleginnen in der Leiharbeit tatsächlich schon nach der vierten Woche mehr Geld bekommen«, erklärt Andreas Fröhlich von ver.di. Zumal die meisten Leiharbeitsbeschäftigten nur kurz entliehen werden und von Equal Pay nicht profitieren. Von den über eine Million Leiharbeitsbeschäftigten, die quer durch die Branchen entliehen werden, ist die Hälfte nach drei Monaten wieder raus aus dem Entleihbetrieb.

Alle Tabellen und Branchenzuschläge stehen unter 
www.verlage-druck-papier.verdi.de/tarif