Arbeit

Heimarbeiterinnen außen vor

Eine kaum bekannte Ausnahme vom Mindestlohn sind sogenannte Heimarbeiterinnen. Denn sie gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – weshalb ihnen Schutzrechte wie der Mindestlohn vorenthalten werden. Ihre Entgelte werden von Heimarbeitsausschüssen festgelegt und liegen teilweise deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn. So verdienen Heimarbeiterinnen, die Dekorationsartikel aus Papier und Pappe, Etiketten oder Glückwunschkarten herstellen, nur 7,20 Euro pro Stunde. Ebenso wenig erhalten Kolleginnen für buchbinderische Hilfsarbeiten. Für die Herstellung von Lampenschirmen in Heimarbeit gibt es in Westdeutschland zwischen 6,26 und 6,66 Euro pro Stunde, im Osten sogar nur 5,75 bis 6,11 Euro.