Ende der Endlos-Arbeit
Überstunden, die nicht gezählt werden? Ein dienstliches Tele fonat nach Feierabend, das nicht vergütet wird? Das soll es nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai nicht mehr geben. In seiner Entscheidung zu einer Klage einer spanischen Gewerkschaft hat das Gericht entschieden: Die EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, jede Arbeitsstunde ihrer Beschäftigten genau und verlässlich zu erfassen (Rechtssache C-55/18). Das ist für viele Angestellte, Zeitungszusteller*innen und Beschäftigte, von denen bislang unbezahlte Mehrarbeit verlangt wurde, ein gutes Signal.