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Wir weichen nicht!

Druckindustrie: Verhandlungen stecken fest | Papierverarbeitung: Arbeitgeber beharren auf Öffnungsklauseln

Fünf Mal hat ver.di in der Druckindustrie verhandelt, drei Mal in der Papierverarbeitung. Das Fazit: Die Arbeitgeberverbände schalten auf stur. Lohnerhöhungen machen sie von allerlei Zugeständnissen abhängig. Anders gesagt: Mehr Lohn gibt es nur, wenn die Beschäftigten anderswo verzichten.

Der Druck-Arbeitgeberverband verweigert sich auf ganzer Linie: Er enthält den Beschäftigten einen Lohnabschluss vor und verwehrt ihnen die Wiederinkraftsetzung des Manteltarifvertrags. ver.di hat nun den Verband Druck und Medien Bayern zu Gesprächen aufgefordert. Ziel ist, den Manteltarifvertrag in Bayern in Kraft zu setzen und über höhere Löhne zu verhandeln. Dann werden Nordrhein-Westfalen und weitere Regionen folgen. »Uns wäre es anders lieber«, sagt Fröhlich (siehe Interview). Denn regionale Tarifverträge wären das Ende des Flächentarifvertrags.

Noch mehr Streiks in der Papierverarbeitung

Als wenig kompromissbereit präsentierte sich auch der Arbeitgeberverband der Papierverarbeitung bei der jüngsten Verhandlungsrunde am 13. Dezember. Statt das alte Jahr mit einem besseren Angebot zu beschließen, beharrt der Verband auf Öffnungsklauseln. Nur wenn ver.di zustimmt, dass der Zeitpunkt für die Lohnsteigerungen in Abstimmung mit den Betriebsräten verschoben werden darf, würden sie über ein verbessertes Angebot reden. Zusätzlich will der Verband Sonderregelungen für die Tapetenindustrie. Auch hier gibt es erst einmal keine Einigung.

Mit großem Schwung hatten die Beschäftigten in der Papierverarbeitung die Unternehmer auf die Verhandlungsrunde eingestimmt: Belegschaft für Belegschaft, Schicht für Schicht hatte die Arbeit niedergelegt. Ganz egal, wie frostig die Temperaturen waren. Und wieder waren Belegschaften das erste Mal dabei, etwa DS Smith im thüringischen Arnstadt und Edelmann Leaflet Solutions in Lindau am Bodensee. Die Liste der Streikenden ist auf 76 Betriebe in zwei Streikwellen gewachsen.

Streiken ist das gute Recht von Gewerkschaften und Beschäftigten, um Forderungen durchzusetzen. Festgeschrieben in Artikel 9 des Grundgesetzes. Unternehmer tun sich damit aber offensichtlich schwer. Aus Ärger über die Streiks verhängen Betriebe zum Teil Urlaubssperren, streichen schon genehmigte Urlaubstage und kündigen an, Investitionen zurückzuziehen.

Weiter geht es im nächsten Jahr und mehr dazu steht im Artikel »Gesucht: Vernunftbegabter 
 Arbeitgeberverband«.

Papierverarbeitung – Für 6 % auf die Straße