Arbeit

Blasenkrebs durch Lösemittel

Drucker kämpfte acht Jahre um Anerkennung seiner Berufskrankheit | Berufsgenossenschaft stellte sich lange quer | Landessozialgericht gibt dem Kollegen recht | Rentenzahlung nicht sicher

Ein kleiner Sieg: Die Berufskrankheit des Druckers wurde anerkannt.
Hier mit Michael Bartels vom DGB-Rechtsschutz in Bremen (rechts).

Es hat ihn Zeit, Zorn und viele Nerven gekostet: Jetzt wurde der Blasenkrebs eines ehemaligen Druckers von dem Landessozialgericht in Bremen als Berufskrankheit anerkannt. Acht Jahre hat es gedauert, bis die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) einlenken musste.

Der Kollege, zuletzt Drucker bei Europa Carton, hatte in den 1970er- und 1980er-Jahren regelmäßig mit krebserregenden Lösemitteln Kontakt, speziell mit dem Gummituchregenerierer »Gummi Neu (Rot)« der Firma Siegel. Eigentlich zum Auffrischen des Gummituchs gedacht, wurde er oft zur Reinigung zweckentfremdet.

Nervenzehrend

Bis Ende der 1980er-Jahre enthielt der Gummituchregenerierer aromatische Amine, die auch damals schon in die Kategorie 1 der krebserregenden Stoffe eingestuft waren. In der Berufskrankheiten-Verordnung stehen sie als mögliche Ursache für »Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege« (Ziffer 1301).

So schlüssig das klingt – den Zusammenhang muss ein Geschädigter für die Anerkennung als Berufskrankheit akribisch nachweisen. Die Berufsgenossenschaft hatte den Antrag des Druckers im August 2010 abgelehnt: Er sei nicht lange und intensiv genug mit den gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen. Dagegen klagte der Kollege.

Er hätte gegen eine Art Firewall gekämpft und nie gedacht, dass das Verfahren so lange dauern, so viele Recherchen und Geduld erfordern würde, sagt der 62-Jährige heute. Zwar unterstützte ihn der DGB-Rechtsschutz ausdauernd. Doch musste er sich fast zum Experten in eigener Sache entwickeln: Er brachte Zeugen bei, korrespondierte mit Herstellern und Arbeitsmedizinern, um zu belegen, dass er mit »hinreichender Wahrscheinlichkeit« durch den Umgang mit den Lösungsmitteln erkrankt ist.

Den entscheidenden Durchbruch brachte das Gutachten zweier Arbeitsmediziner. Mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auch aus Experimenten an Schweinehaut wiesen sie nach, dass Hautkontakt mit »Gummi Neu« dazu führte, dass die Risikostoffe im Stoffwechsel aufgenommen wurden. Sie berechneten weiterhin das sich ständig steigernde Krebsrisiko über einen Zeitraum von 22 Jahren.

Wider besseres Wissen

Die Bremer Sozialrichter folgten im Herbst 2017 der Argumentation (AZ: S 29 U 105/11). Die Berufsgenossenschaft ging in Berufung. Um die Berechnungen im Gutachten zu erschüttern, bezog sie sich wider besseres Wissen auf das weniger gefährliche »Gummi Neu (Grün)«, das erst später auf den Markt kam. Nachdem die Kläger das aufgedeckt hatten, gab die Berufsgenossenschaft klein bei.

Ein kleiner Sieg. Und doch ist offen, ob der ehemalige Drucker aus Bremen zu den wenigen Betroffenen gehört, denen eine Rente aus der Berufskrankheit bezahlt wird. Die kaum überwindbaren Hürden stehen schon lange in der Kritik. Jetzt verspricht das Bundesarbeitsministerium eine Reform, wozu es der Koalitionsvertrag verpflichtet.