Tag Archiv:Glossar

Was bedeutet eigentlich …?   Warnstreik Befristete Arbeitsniederlegung, meist von wenigen Stunden oder Tagen. Mit Warnstreiks machen Belegschaften Druck, wenn die Verhandlungen stocken oder Arbeitgeber kein Angebot vorlegen. Zu Streiks dürfen grundsätzlich nur Gewerkschaften aufrufen. Ohne das Recht auf Streik wären Tarifverhandlungen – so hat es das Bundesarbeitsgericht einst formuliert – nichts als »kollektives Betteln«. [...]