Zusteller gewinnt vor Gericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zwar bereits 2021 festgestellt, dass die 30 Prozent Zuschlag für dauerhafte Nachtarbeit auch für Zeitungszusteller*innen gelten. Dennoch versuchte ein Unternehmer aus Bayern, den Zuschlag auf zehn Prozent zu senken. Mithilfe des DGB-Rechtsschutzes hat sich der Zusteller die fehlenden 20 Prozent vor Gericht erstritten. Das Gericht verwies auf das BAG-Urteil (siehe t1p.de/Nachtarbeit, Seite 6). Aktenzeichen 2 Ca 157/23