Digitale Betriebsversammlung wieder möglich
Sie waren in der Corona-Pandemie schon einmal da: Digitale Versammlungen sind nach Paragraf 129 Betriebsverfassungsgesetz wieder möglich – befristet bis 7. April 2023. Betriebsversamm lungen, Betriebsräteversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle können demnach als Video- oder Telefonkonferenz abgehalten werden.