In eigener Sache

Mayr Melnhof nicht erfolgreich

Mayr Melnhof Graphia Trier 
und deren damaliger Geschäftsführer Norbert Adam waren im Oktober 2020 bei dem Versuch, eine einstweilige Verfügung 
gegen ver.di vor dem Landgericht Frankfurt zu erwirken, überwiegend gescheitert.

Der Konzern wollte gegen 
einen Beitrag in DRUCK+PAPIER 
3/2020 mit dem Titel »Mayr Melnhof und die Sache mit 
dem Gesetz« vorgehen. In dem Artikel wurde kritisch über den Umgang des damaligen Geschäftsführers von Mayr Melnhof Graphia Trier mit 
dem Betriebsratsvorsitzenden Norbert Hillemacher berichtet.

Abgewiesen

Mayr Melnhof und deren damaliger Geschäftsführer waren der Auffassung, dass in dem Artikel unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden seien. 
ver.di sollte schriftlich erklären, diese Äußerungen nicht mehr zu wiederholen. Weil die Gewerkschaft dem nicht folgte, beantragten der Konzern und deren damaliger Geschäftsführer persönlich beim Landgericht Frankfurt den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, ver.di und damit DRUCK+PAPIER die betreffenden Äußerungen gerichtlich zu untersagen.

Das Gericht sah jedoch die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung überwiegend als nicht gegeben und wies den Antrag von Mayr Melnhof in großen Teilen ab.

Dass Frankfurt statt naheliegend Trier oder Berlin als Gerichtsort gewählt wurde, liegt an einer Besonderheit auch im Presserecht, die fliegender Gerichtsstand genannt wird. Weil in diesem Fall der Artikel aus DRUCK+PAPIER an jedem Ort gelesen werden kann, konnten sich die Kläger das Gericht aussuchen, vor dem sie klagten.

Zurückgezogen

Der Beschluss des Gerichts erging ohne vorherige mündliche Verhandlung. Das Gericht hatte zuvor den Anwalt von Mayr Melnhof kontaktiert und in dem Telefonat auf erhebliche Zweifel an der Erfolgsaussicht der Antragstellung hingewiesen. Insbesondere hatte das Gericht Zweifel an der Dringlichkeit 
des Antrags sowie daran, ob 
ver.di in dem Beitrag hier nicht im Rahmen der Meinungsfreiheit berichtet hatte. ver.di wurde hingegen nicht angehört.

Neuer Chef in Trier

Mitte Dezember 2020 haben Mayr Melnhof und der damalige Geschäftsführer den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückgezogen und gleichzeitig eine weitere Klage angekündigt. Die ist bis heute nicht bekannt geworden. Im Trierer Werk 
von Mayr Melnhof Graphia gibt es seit 1. Februar einen neuen Geschäftsführer.

Der Artikel »Mayr Melnhof und die Sache mit dem Gesetz« ist zu lesen unter 
t1p.de/mm-gesetz