Zeitungszustellung

249 Zeitungen in 17 Minuten

Wie der Funke-Konzern in Thüringen mit Zusteller*innen umgeht | ver.di: Umgehung des Mindestlohns | Unternehmen bestreitet Lohndumping und Nötigung

Mitten in der Nacht Zeitungen in Hausbriefkästen werfen: ein unverzichtbarer, aber belastender Job. Unter welchen Bedingungen Zusteller*innen teilweise arbeiten müssen, zeigt das Beispiel der Mediengruppe Thüringen (Thüringer Allgemeine, Ostthüringer Zeitung, Thüringische Landeszeitung), die zum Essener Funke-Konzern gehört.

Drei Tochterfirmen kümmern sich um die Zustellung: Thüringen Logistik (THL), Thüringer Direktmarketing (TDM) und Mediengruppe Thüringen Logistik (MGTL). Ihre Gemeinsamkeit: Einsparungen zulasten der Beschäftigten.

Bei THL-Vollzeitkräften läuft es so: Sie bekommen einen festen Stundenlohn und eine Zulage. Steigt der Stundenlohn, etwa wegen höherer Mindestlöhne, sinkt die Zulage. Für die Beschäftigten ein Nullsummenspiel.

Lohndumping, so sagen die Erfurter ver.di-Sekretärin Monika Helfensritter und THL-Betriebsrätin Marlies Kästner, gebe es auch bei TDM und MGTL. Ihre traditionellen Teilzeit-Zusteller*innen bekommen Vorgaben, wie schnell sie wie viel verteilen müssen – in einem dokumentierten Fall 249 Zeitungen in 17 Minuten. »Das ist oft nicht zu schaffen«, sagt Kästner. Wer länger brauche, werde dafür in der Regel nicht bezahlt. »So wird der Mindestlohn unterwandert.« Außerdem, so Kästner, würden diese Sollzeiten immer wieder gekürzt – angeblich wegen sinkender Abo-Zahlen. »Aber dafür kommen immer mehr Kataloge, Zeitschriften und Briefe dazu.« Wer mit den Zeitvorgaben nicht auskommt, kann das zwar melden. Aber laut THL-Betriebsrat Michael Schieke sind viele damit überfordert – und wer doch einen Stundenzettel einreiche, erhalte manchmal trotzdem kein zusätzliches Geld.

Undurchsichtige Abrechnungen

Ein weiterer Vorwurf von ver.di: Verteilbezirke von Minijobber*innen würden ohne Vorwarnung neu aufgeteilt. Bei Revierausweitungen bleibe das Entgelt trotzdem gleich. »Der Stundenlohn sinkt dann unter den Mindestlohn«, sagt Helfensritter.

Die Zusteller, so beklagte sich einer von ihnen bei ver.di, würden dazu »genötigt«, geänderte Arbeitsverträge zu unterschreiben und dann weniger Geld zu verdienen. Und dann noch die Lohnabrechnungen. »Die sind völlig undurchsichtig«, findet Betriebsrat Schieke. Statt einzelner Posten stehe dort nur ein Gesamtbetrag. Betriebsrätin Kästner sagt: Wer selber nachrechne, stelle teilweise fest, dass Fahrtkosten oder Nachtzuschläge fehlten.

Trotz weit verbreiteter Unzufriedenheit: »Die meisten nehmen das alles hin, weil sie das Geld brauchen und Angst haben«, berichtet Monika Helfensritter von ver.di. Arbeitsgerichtsklagen habe es bisher nur wegen zu niedriger Nachtzuschläge gegeben – mit Erfolg.

Beschimpft und gemobbt

Neben der Bezahlung lässt auch das Betriebsklima zu wünschen übrig. »Es gibt nur noch Anweisungen, die man durchzuführen hat«, erzählt Kästner. »Manche Chefs schalten und walten, wie es ihnen gefällt.« Laut Helfensritter werden manche Beschäftigte von Vorgesetzten beschimpft oder sogar gemobbt – auch Kästner, die seit Herbst arbeitsunfähig ist. »Der Betrieb hat sie krank gemacht.«

Und was sagt die Gegenseite? Funke-Sprecher Andreas Bartel weist die Vorwürfe des Lohndumpings und der Nötigung »ganz entschieden zurück«. Der Konzern halte sich an Recht und Gesetz. »Auch Beschimpfungen oder Mobbing werden konsequent geahndet.« Sollten Missstände gemeldet werden, »gehen wir diesen umgehend nach.«

Die Zusteller-Zeitvorgaben basieren laut Bartel auf »aufwendigen und komplexen Berechnungen«. Wer mehr Zeit brauche, könne mit dem Gebietsleiter sprechen oder eine »Mehrstundenmeldung« einreichen; von Januar bis September seien schon »knapp 165.000 Mehrstunden erfasst« worden. Und »Bezirksoptimierungen« ohne Vorwarnung seien in der Praxis gar nicht möglich.

ver.di-Sekretärin Monika Helfensritter sieht das anders: »Wir wünschen uns Wertschätzung, vernünftige Arbeitsbedingungen und korrekte Bezahlung. Mein Verständnis für den Konzern hört dann auf, wenn Beschäftigte immer wieder darum kämpfen müssen, dass sie für ihre Arbeit auch den richtigen Lohn erhalten.«

Bundesarbeitsgericht: Lohn auch an Feiertagen 

Zeitungszusteller*innen haben auch an Feiertagen, an denen keine Zeitungen ausgetragen werden müssen, Anspruch auf Lohn. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz so geregelt. Anderslautende arbeitsvertragliche Vereinbarungen seien unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 352/18) am 16. Oktober. Falle ein Feiertag auf einen Werktag, dann bestehe grundsätzlich ein Anspruch auf Bezahlung. Mehr dazu: bit.ly/mmm-zusteller