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Digitale Betriebsversammlung wieder möglich

Sie waren in der Corona-Pandemie schon einmal da: Digitale Versammlungen sind nach Paragraf 129 Betriebsverfassungsgesetz wieder möglich – befristet bis 7. April 2023. Betriebsversamm
lungen, Betriebsräteversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle können 
demnach als Video- oder Telefonkonferenz abgehalten werden.