Betriebsratswahlen 2026

Von Standing und klarer Haltung

Betriebsräte – ausschließlich den Kolleg*innen verpflichtet | Kritik am Tendenzschutz | Vorbereitung auf die Wahlen im Frühjahr

Auf den ersten Blick scheint es widersprüchlich. Der Landwirtschaftsverlag mit seinen Magazinen wie top agrar, milchkuh, Schweinezucht und Schweinemast gilt als konservativ – wie seine Leser*innen. Doch seit dem 8. Mai 1953 gibt es dort einen Betriebsrat, gegründet von den Druckern der damaligen Druckerei. Eine Institution.

Aber nicht der Normalzustand. Denn Betriebsräte werden seltener. Nur noch ein Drittel der Beschäftigten in der Privatwirtschaft wird von einem Betriebsrat vertreten. Vor 30 Jahren war es noch die Hälfte.

»Bei uns gehört der Betriebsrat zur Unternehmenskultur«, sagt Christian Gerdes, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender des Landwirtschaftsverlags und Vorsitzender des Konzernbetriebsrats. Seit Monaten bereitet der Betriebsrat die Wahl im Frühjahr vor. Gerdes und sein Team sprechen Kolleg*innen auf mögliche Kandidaturen an, planen Video-Podcasts mit Statements von Betriebsratsmitgliedern und machen die Wahl zum Thema der nächsten Betriebsversammlung. »Aushänge sind in Zeiten von Homeoffice wenig effektiv.«

Das Ziel: doppelt so viele Kandidierende wie die elf Sitze im Gremium. Gerdes ist zuversichtlich, dass es klappt. Die, wie er findet, mäßig kommunizierte Umstrukturierung durch die Verlagsleitung sorgt für Unmut. »Das spielt uns in die Hände.« Den Beschäftigten wird klarer denn je, wie wichtig ein Betriebsrat ist. Bei der Zusammenlegung bestimmt er mit – wenn schon nicht über das Ob, dann doch über das Wie.

Noch verhandeln Verlagsleitung und Betriebsrat. Eins steht für Gerdes fest: Eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit, die dem Personalchef erlaubt, selbst zu entscheiden, für wen sie gilt und für wen nicht, »die unterschreibe ich nicht.« Nächstes Thema: Homeoffice. Der Verlag möchte die Beschäftigten häufiger im Büro sehen. Keine Chance. Die Betriebsvereinbarung regelt klar: zwei Tage Büro, drei Tage Homeoffice.

Kürzlich fragte ein Volontär: »Wann geht ihr endlich die Arbeitszeiterfassung an?« Im Verlag gibt es für Redakteur*innen keine. Doch obwohl das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden hat, dass Arbeitgeber alle Arbeitszeiten im Betrieb erfassen müssen, nicht nur die Überstunden, fehlt vom Gesetzgeber die genaue Regelung. Solange liegt die Arbeitszeiterfassung auch im Landwirtschaftsverlag auf Eis.

Überstunden und keine Zeiterfassung

Nicht anders beim Aufbau Verlag in Berlin. Der Betriebsrat fordert eine elektronische Zeiterfassung. Der Entwurf für eine Betriebsvereinbarung liegt vor, die Verlagsleitung schweigt. »Im Lektorat schieben Kolleg*innen teilweise 300 Überstunden vor sich her«, berichtet Betriebsratsvorsitzende Katharina Herbst. Das belaste die Beschäftigten stark. Zudem verdeckten die ständigen Überstunden den Bedarf an zusätzlichen Stellen.

Christian Gerdes vom Landwirtschaftsverlag würde am liebsten den Tendenzschutz abschaffen. Der erlaubt Verlegern, die politische Linie der Publikationen vorzugeben und die Redaktion darauf zu verpflichten. Gleichzeitig beschränkt er die Mitbestimmung. In einem Tendenzbetrieb gibt es zudem nur einen freiwilligen Interessenausgleich und keinen Wirtschaftsausschuss, in dem das Unternehmen den Betriebsrat über die wirtschaftliche Lage informieren muss. »Es kann nicht sein, dass Rechte ausgehebelt werden, nur weil der Verlag eine meinungsbildende Funktion hat.«

Überall Betriebsräte – das wär’s!

Katharina Herbst stimmt zu. Sie fordert zudem Sanktionen, wenn Unternehmen die Rechte der Betriebsräte verletzen. Zu spät informiert? Unzureichend informiert? Den Betriebsrat bei Kündigungen übergangen? Bei Einstellungen ignoriert? »Das bleibt für das Unternehmen folgenlos.« Darin zeige sich das Machtgefälle zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Am besten, überlegt sie, wäre ein Betriebsrat in jedem Unternehmen der Privatwirtschaft. »Dann wäre Mitbestimmung selbstverständlich.«

Klar ist: Katharina Herbst und Christian Gerdes kandidieren im Frühjahr erneut. »Betriebsratsarbeit ist meine Leidenschaft. Die mache ich mit Herzblut«, sagt Gerdes. Man könne viel bewegen und die Arbeitsbedingungen verbessern.

»Wie gern hätte ich den Betriebsrat wieder«, sagte kürzlich eine ehemalige Kollegin, die nun in einem anderen Unternehmen arbeitet. Dort sei nichts geregelt – weder Pausen noch Überstunden oder Urlaub. »Allein der Chef hat das Sagen.«

Ohne Betriebsrat kein Sozialplan

»Bei dem vorherigen Verlag habe ich schätzen gelernt, wie wichtig ein Betriebsrat für die Belegschaft ist. Dort gab es Restrukturierungen und Standortverlagerungen – ohne Betriebsrat hätten wir kein Recht auf einen Sozialplan gehabt.

Die Erfahrungen waren mit ein Grund, hier im Verlag für den Betriebsrat zu kandidieren. Vor zwei Jahren mussten wir außerplanmäßig wählen, weil etliche Mitglieder ausschieden, während zu wenige Ersatzmitglieder nachrückten. Als Neue im Betriebsrat habe ich zunächst wenig verstanden. Doch wir wurden dann im Haus kompakt im Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsrecht geschult. Kürzlich war ich auch auf dem Verlagsseminar von ver.di, wo sich Betriebsräte aus Verlagen austauschen – auch hilfreich!

Nach knapp zwei Jahren fühle ich mich angekommen. Es bleibt jedoch schwierig, Kandidat*innen zu finden. Alle haben volle Schreibtische und es erfordert Disziplin zu sagen: Betriebsratsarbeit geht jetzt vor! Zum Glück schätzt die Belegschaft unsere Arbeit.«

Franka Nickel, Betriebsratsmitglied bei Ernst Klett Sprachen in Stuttgart
Foto: privat

Mehr für junge Leute tun

»Ich würde mir wünschen, dass das Unternehmen die jüngeren Kolleg*innen mehr in den Blick nimmt und deren Bedürfnisse berücksichtigt. Das sind die Fachkräfte, die es zu halten gilt. So machen wir das auch im Betriebsrat. Wir haben vor der Wahl 2022 gezielt junge Leute angesprochen und tun das auch jetzt wieder.

Gut wäre zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung über einen Zuschuss zum Kinderkrankengeld. Die Welt hat sich geändert, auch die Väter kümmern sich um ihre kranken Kinder. Im Interesse von schichtarbeitenden Eltern und auf Wunsch der Belegschaft haben wir vor rund einem Jahr die digitale Tauschbörse eingeführt. Wer einzelne Schichten oder eine ganze Woche tauschen möchte, sucht einen Tauschpartner. Das sprechen die Leute selbstständig unter sich ab. Wir haben als Betriebsrat hier unsere Mitbestimmung abgegeben.«

Tobias Goral, Betriebsratsvorsitzender bei der Wertpapierdruckerei Giesecke+Devrient Currency Technology in Leipzig
Foto: privat

Gesunder Menschenverstand reicht nicht

»Ich brauche Betriebsratsmitglieder, die bereit sind, sich weiterzubilden, also mindestens die Grundlagenseminare für Betriebsräte besuchen und ein Seminar zum Arbeitsrecht. Der berühmte gesunde Menschenverstand reicht nicht. Man muss mit Gesetzen umgehen können und sie verstehen. Nicht jeder muss alles wissen, aber die Stellvertreter müssen jederzeit einspringen können. Ein Betriebsrat darf sich weder einschüchtern noch um den Finger wickeln lassen, wenn die Geschäftsführung versucht, Regeln zu umgehen. Man muss sich über seine Rolle als Betriebsrat im Klaren sein, man ist ausschließlich den Kolleg*innen verpflichtet. Ich finde auch, dass ein Betriebsrat im Betrieb Vorbild zu sein hat, dazu gehören höfliche Umgangsformen und ansprechbar zu sein und dafür zu sorgen, dass es gerecht zugeht.

Übrigens: Wir haben es geschafft, unseren hohen Organisationsgrad noch auszubauen. In der Produktion sind fast alle Kolleg*innen Mitglied in ver.di. Wir sprechen jeden Neueingestellten auf die Gewerkschaft an.«

Jörg Liehmann, Betriebsratsvorsitzender Jungfer Druckerei und Verlag, Herzberg
Foto: privat

Demokratisch abgestimmt

»Bei SIG in Linnich gibt es eine Listenwahl. Leider ist es uns nicht gelungen, zur Persönlichkeitswahl zurückzukehren. Über die Kandidat*innen auf unserer ver.di-Liste haben die Gewerkschaftsmitglieder auf der Ortsversammlung abgestimmt. Klar ist: Wer das Kreuz bei uns macht, wählt eine demokratische gewerkschaftliche Liste.

Wichtig ist, dass wir im Betriebsrat an einem Strang ziehen. Zurzeit ist die Produktionsauslastung geringer als gewünscht. Wir müssen alles daransetzen, dass wir möglichst keine Leute verlieren. Die bekommt man nie mehr wieder. Stattdessen sollen Zeitkonten abgebaut werden und die Zeit für Weiterbildung genutzt werden.«

Bogdan Wydra, Betriebsratsmitglied und auf Platz 1 der ver.di-Liste bei SIG in Linnich
Foto: privat

Wer darf wählen und wer kandidieren?

Alle abhängig Beschäftigten ab 16 Jahren, die dem Betrieb angehören, dürfen den Betriebsrat wählen. Dazu gehören Aushilfen, Azubis, Kolleg*innen in der aktiven Phase der Altersteilzeit, in Elternzeit, Homeoffice, Kurzarbeit oder Urlaub, befristete und Teilzeitbeschäftigte und weitere. Nicht mitwählen dürfen leitende Angestellte und der Arbeitgeber. Für den Betriebsrat können alle Beschäftigten ab 18 Jahren kandidieren. Voraussetzung: Sie müssen mindestens sechs Monate im Betrieb sein.

In Betrieben mit Betriebsrat wird in der Regel alle vier Jahre, immer in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai gewählt, das nächste Mal 2026. Gibt es noch keinen Betriebsrat, kann jederzeit gewählt werden.

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