Aus den Betrieben

Klage gegen Mayr-Melnhof

Rechte des Europäischen Betriebsrats werden beschnitten

Mayr-Melnhof missachtet die Rechte des Europäischen Betriebsrats. So lautet der Vorwurf von dessen Vorsitzendem Michael Heizmann. Das Verpackungsunternehmen hat sich zuletzt geweigert, die Kosten für Reisen und Dolmetschertätigkeit zu einer Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses in Wien zu bezahlen. Michael Heizmann hat, ebenso wie ein Kollege, Klage eingereicht: 532,68 Euro ist ihm das Unternehmen schuldig. Insgesamt beliefen sich die Kosten jedoch auf mehrere Tausend Euro, unter anderem für ein Sachverständigengutachten. Mayr-Melnhof, einer der größten Faltschachtelproduzenten der Welt mit einem Gewinn nach Steuern von 164 Millionen Euro im Jahr 2018, bestreitet die Notwendigkeit der Sitzungen des Ausschusses. Allerdings geht es nicht um 
einen Streit über Formalien. »Der Europäische Betriebsrat ist nicht beteiligt worden, als an allen Standorten in Europa Digitalsysteme zur Leistungskontrolle von Produktionsarbeitern eingeführt wurden.« Ein Europäischer Betriebsrat (EBR) habe jedoch das Recht auf Anhörung und Information durch die Unternehmensleitung. Mayr-Melnhof Packaging 
ist das einzige Unternehmen in Österreich, dessen Europäischer Betriebsrat »kraft Gesetz« und damit ohne EBR-Vereinbarung arbeitet – die hatte das Unternehmen gekündigt. Vor Jahren hatte Mayr-Melnhof bereits die Rechtsanwaltskanzlei Schreiner, bekannt für Union-Busting-Methoden, gegen Heizmann engagiert.