Aus den Betrieben

Augsburger Weg – eine Sackgasse für die Belegschaft

Presse-Druck hat die Tarifbindung verlassen / Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträge gehen zulasten der Belegschaft

Bei dem Zeitungshaus, in dem die Augsburger Allgemeine erscheint, tut sich Merkwürdiges. Noch vor wenigen Monaten verhandelten ver.di und die Geschäftsleitung über eine Standortsicherung – vom Management als Augsburger Weg bezeichnet. Heute ist alles anders: Das Unternehmen hat die Verhandlungen mit der Gewerkschaft abgebrochen, hat sich aus der Tarifbindung gestohlen, trifft allein Vereinbarungen mit dem Betriebsrat und präsentiert den rund 50 Beschäftigten in der Rotation neue Einzelarbeitsverträge. Erstes Ergebnis: Sie verlieren Geld, ihren Schutz durch Tarifverträge und den Schutz vor Entlassungen. Der Augsburger Weg entpuppt sich als Sackgasse für die Belegschaft.

Eckpunkte jetzt passé

Von vorne: Die Geschäftsleitung plane, innerhalb der nächsten sieben bis zwölf Jahre neue Rotationsmaschinen anzuschaffen. Wie viele, das ist noch unklar. Die Zahl der Beschäftigten im Druckbereich soll auf rund 25 halbiert werden. Wie üblich in solchen Fällen verhandelte ver.di gemeinsam mit der Geschäftsleitung. Ziel war ein Tarifvertrag zur Sicherung des Standorts und der Arbeitsplätze. Beide Seiten hatten sich auf passable Eckpunkte einer Altersteilzeitregelung geeinigt, man schien auf einem guten Weg. Strittig war allerdings die Forderung der Geschäftsleitung, bei den künftigen Rotationsmaschinen keine Maschinenbesetzung mehr beziffern zu wollen. Ob drei, zwei oder ob nur ein Drucker an der Maschine arbeitet, darauf wollte sich die Geschäftsleitung nicht festlegen. »Darauf kann sich ver.di nicht einlassen; das würde einem Blankoscheck fürs Unternehmen gleichkommen«, erklärt Rudi Kleiber von ver.di.

ver.di rät von neuem Schichtplan ab

Noch während der Verhandlungen um einen Standortsicherungstarifvertrag will die Geschäftsführung aus angeblich produktionstechnischen Gründen den Schichtplan ändern. ver.di und die Anwältin des Betriebsrats empfehlen dem Betriebsrat, die Änderung abzulehnen. Schichtarbeiter würden dadurch einen vierstelligen Betrag im Jahr verlieren, die Belastung würde steigen, die Unterbesetzung wäre nicht gelöst. Die Anwältin des Betriebsrats verweist auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und zeigt seine Möglichkeiten auf: Der Betriebsrat kann der Schichtplanänderung die Zustimmung verweigern; dann muss der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen; dort würde die Begründung des Arbeitgebers bewertet.

Doch die Mehrheit des Betriebsrats beschließt, auf die Mitbestimmungsrechte zu verzichten, und hofft darauf, dass der Arbeitgeber sein Versprechen einlöst und für den finanziellen Verlust einen Ausgleich bezahlt. Das sei unklug, sagt Rudi Kleiber. Wer während laufender Tarifverhandlungen der Geschäftsleitung nachgibt, schwächt die Verhandlungsposition für die Beschäftigten und signalisiert dem Arbeitgeber, dass mit Gegenwehr nicht zu rechnen ist.

Betriebsrat verliert Mittel zur Durchsetzung

Tatsächlich bricht die Geschäftsleitung die Tarifverhandlungen ab, storniert die Termine mit ver.di und teilt der Gewerkschaft mit, dass das Unternehmen fortan keinen Tarifvertrag mehr anwenden wird und in die OT-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung) im Verband Druck und Medien Bayern wechselt.

Statt mit ver.di zu verhandeln, wendet sich die Geschäftsleitung an den Betriebsrat und schließt mit ihm eine Betriebsvereinbarung ab. Das Problem: Solche Betriebsvereinbarungen verstoßen in der Regel immer gegen das Gesetz. Denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Löhne, Zuschläge, Arbeitszeit und auch Maschinenbesetzungen in Tarifverträgen geregelt und mit Gewerkschaften und nicht mit dem Betriebsrat ausgehandelt werden. Aus gutem Grund: Eine Betriebsvereinbarung kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen und der Betriebsrat hat kein Mittel in der Hand, um die Löhne, die Arbeitszeit und die Zuschläge durchzusetzen. Denn zum Streik aufrufen darf er im Gegensatz zur Gewerkschaft nicht.

Geheimniskrämerei 

Nächstes Problem: Die Betriebsvereinbarung dürfen die Beschäftigten nur anschauen – dazu müssen sie ins Personalbüro oder Betriebsratsbüro gehen. Sie dürfen diese nicht kopieren und nicht mitnehmen, um sich mit einem Fachkundigen zu beraten. Das findet Rudi Kleiber ungewöhnlich. »Warum wird daraus eine solche Geheimniskrämerei gemacht? In anderen Betrieben ist es durchaus auch üblich, Betriebsvereinbarungen auszuhängen.«

Neben der Betriebsvereinbarung gibt es zudem veränderte Arbeitsverträge, die die Beschäftigten unterschreiben sollen.

Kein Schutz vor Entlassungen

Rudi Kleiber entdeckt in den Klauseln und Zusatzverträgen etliche Fallstricke. Zum Beispiel: Noch bevor eine einzige neue Druckmaschine in Betrieb geht, wird die Zahl der Beschäftigten nach und nach um die Hälfte reduziert. Das ist Personalabbau auf Vorrat. Nichts Konkretes gebe es zum Thema »Entlastung und Neueinstellungen von befristeten Beschäftigten«, kritisiert er. Mit der Folge, dass die verbleibenden Kollegen und Kolleginnen für die ausgeschiedenen mitarbeiten müssen. Weiter: Mit wie vielen Beschäftigten eine Maschine künftig besetzt wird, richtet sich nach den Abgaben des Maschinenherstellers.  Maschinenhersteller werben jedoch mit Kleinstbesetzungen als Verkaufsargument gegenüber Druckereien, wirft Rudi Kleiber ein. Noch eins: Sollten die Umsätze durch Fremdaufträge auf einen bestimmten Prozentsatz fallen, darf das Unternehmen kündigen. »Damit gibt es keinen Schutz mehr vor Entlassungen«, kritisiert Kleiber. Die Mehrheit des Betriebsrats habe sich den Wünschen des Arbeitgebers unterworfen.

Betriebsratsvorsitzender Josef Karg möchte keine Stellungnahme abgeben. Er bricht das Gespräch mit DRUCK+PAPIER ab und zieht alles Gesagte zurück.

»Der Verlag der Augsburger Allgemeinen war einst Garant für tarifliche Normalarbeitsverhältnisse, das ist vorbei«, sagt Rudi Kleiber. ver.di bietet allen Mitgliedern Beratung an und empfiehlt, die Einzelarbeitsverträge nicht zu unterschreiben, da sie die schlechtere Alternative zu Tarifverträgen sind.