Sie tun was für Azubis
Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden im Oktober und November wieder gewählt
Nicht immer läuft es gut in der Ausbildung: Da muss ein angehender Drucker die ganze Schicht allein die Maschine bedienen, weil Personal fehlt. Oder es ist üblich, dass alle eine halbe Stunde länger bleiben – unbezahlt. Und nie ist Zeit, um etwas erklärt zu bekommen.
Das sind lauter Fälle für die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz: JAV. Sie setzt sich für jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahre und Auszubildende ein – gemeinsam mit dem Betriebsrat. Die JAV wird alle zwei Jahre gewählt – dieses Jahr ist es wieder im Oktober und November so weit.
Was tut eine Jugend- und Auszubildendenvertretung?
Eine gute JAV hat das Ohr an den jungen Kolleginnen und Kollegen, weiß genau, wo die Qualität der Ausbildung zu wünschen übrig lässt, setzt sich für mehr Ausbildungsplätze ein, achtet darauf, dass alle Gesetze und Tarifverträge und sonstige Vorschriften eingehalten werden, die für Jugendliche und Auszubildende gelten. Sie ist ansprechbar für deren Fragen und Probleme und kämpft darum, dass Auszubildende nach der Ausbildung fest übernommen werden und Arbeitszeiten, Urlaub und Vergütung stimmen.
Wer wählt die JAV?
Alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 und alle Auszubildenden unter 25 Jah re dürfen wählen. Dazu zählen Volontärinnen und Umschüler, dual Studierende und solche, die als Teil des Studiums ein Praktikum machen, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Maßnahmen.
Wer darf kandidieren?
Alle, die zu Beginn der Amtszeit noch nicht ihren 25. Geburtstag gefeiert haben. Auch wenn sie ihre Ausbildung längst beendet haben.
Können überall JAVen gewählt werden?
Leider nicht. Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nur gebildet werden, wenn es in dem Betrieb einen Betriebsrat gibt. Noch eine Voraussetzung: In dem Betrieb muss es mindestens fünf jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahre oder mindestens fünf Auszubildende unter 25 Jahre geben.
Es gibt bei uns keine JAV – was tun?
Wenn die Voraussetzungen für eine Jugend- und Auszubildendenvertretung erfüllt sind, führt der erste Weg zum Betriebsrat. Er kann den Wahlvorstand einberufen und beim Wahlprozedere unterstützen.
Hat die JAV-Arbeit Nachteile?
Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Aus gutem Grund: Ihr Engagement darf kein Nachteil für sie sein; selbst wenn sie sich mit einem Ausbilder anlegen, müssen sie das ohne Angst vor Konsequenzen tun können.
Weitere Infos zu Wahl und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung: http://jav.info/