Arbeit

Die Unruhestifter in den Betrieben

Arbeitgeberverband schafft mit der Kündigung des Manteltarif
vertrages Unfrieden | Beschäftigte reagieren mit Unverständnis und Verärgerung

Inzwischen ist es bei nahezu allen Beschäftigten angekommen, dass der Bundesverband Druck und Medien den Manteltarifvertrag gekündigt hat. Sie haben gerechnet und festgestellt, wie viel Geld sie verlieren, falls sich die Arbeitgeber durchsetzen. Allein die unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit auf eine 40-Stunden-Woche würde einen Zeitungsdrucker (Lohngruppe VI, West) etwa 560 Euro im Monat kosten. Der Wegfall der Antrittsgebühr – die Erschwerniszulage für Sonn- und Feiertagsarbeit – und die drastische Reduzierung der Zuschläge weitere 820 Euro. Macht im Monat mehr als 1.300 Euro. Dazu käme der Verlust des Urlaubsgelds und der Jahresleistung.

Viel Geld ginge verloren

Das käme einem massiven Rückschritt gleich, sagt Olaf Jentzsch, Betriebsratsvorsitzender der Axel-Springer-Druckerei in Berlin-Spandau. Jede Forderung des Arbeitgeberverbandes nach Verschlechterung im Manteltarifvertrag sei bares Geld, das die Kollegen und Kolleginnen verlieren würden.

»Die Kündigung ist dreist«, lautet sein Kommentar. »Offensichtlich haben OT-Mitglieder im Arbeitgeberverband das Ruder übernommen.« Jene Arbeitgeber, die zwar Mitglied im Verband seien, aber den Tarif nicht anwendeten. »Als würde ich als Mieter die Wohnung verkaufen, die mir nicht gehört.« Die tarifgebundenen Zeitungsdruckereien hätten dagegen ein hohes Interesse 
daran, dass der Manteltarifvertrag 
weitergilt – und Ruhe im Betrieb herrscht.

Zumutung für Schichtarbeiter

Torsten Friedrich von der Zeitungs
druckerei der Süddeutschen Zeitung und Mitglied der Tarifkommission versteht die Strategie des Verbandes nicht. Einerseits werbe der Bundesverband Druck und Medien auf einer eigenen Website für den Beruf des Medientechnologen Druck. Andererseits wolle der Verband den Facharbeiterschutz kippen – danach sollten nicht mehr nur Drucker und Druckerinnen die Maschine bedienen. Das passe nicht zusammen.

Die geplante Einkommensreduzierung bringt ihn nicht minder auf: »Was will man Schichtarbeitern und ihren Familien noch zumuten?« Die hohen Zuschläge seien ein Ausgleich dafür, dass Schichtarbeitende an Sonn- und Feiertagen, abends und nachts arbeiten – wann immer produziert werden muss. Das Gesamtpaket des Verbandes beinhalte Verschlechterungen, mit denen der Beruf des Druckers entwertet werde.

»Die Kollegen und Kolleginnen haben den Eindruck, es soll jetzt ans Eingemachte gehen«, sagt Erich Ruf, Betriebsratsvorsitzender der Buchdruckerei Ebner & Spiegel. Es werde viel diskutiert im Betrieb. Die Beschäftigten quittierten die Kündigung des Verbandes aber auch mit Kopfschütteln. »Es gibt kein Verständnis dafür, dass die Arbeitgeber in einer Zeit, in der Fachkräfte gesucht werden, die Arbeitsbedingungen so verschlechtern wollen.« Es sei schon jetzt fast unmöglich, Industrieelektriker und Industriemechaniker zu finden. Diese zögen Branchen vor, in denen besser bezahlt werde.

Kühle Missbilligung

Die Tarifkommission von ver.di hat keine Gegenforderungen aufgestellt, sondern richtet nur eine Botschaft an den Arbeitgeberverband: Eine Verschlechterung des Manteltarifvertrags ist mit ver.di nicht zu machen. Der Tarifvertrag bleibt, wie er ist.

Die Stimmung in den Betrieben wird von Betriebsräten als unterschiedlich beschrieben. Von Verärgerung bis kühler Missbilligung – doch überall herrscht eine Reaktion vor: Es gibt kein Verständnis dafür, dass der Verband mit der Kündigung eine solche Unruhe in die Betriebe trägt.

Überstunden verweigert

Einige Unternehmen haben die Forderungen des Verbandes übernommen und verlangen im Betrieb Einsparungen in Millionenhöhe, etwa der französische Konzern CPI: Die Beschäftigten bei der Buchdruckerei Clausen & Bosse in Leck sollen länger arbeiten, auf Urlaubsgeld und Jahresleistung verzichten und geringere Zuschläge erhalten. Darauf hat die Belegschaft prompt reagiert und die Überstunden verweigert. Viele treten nun in die Gewerkschaft ein – wohl wissend, dass sie nur als ver.di-Mitglieder von der Nachwirkung des Manteltarifvertrags profitieren.

»Es gibt aber nicht wenige, die jetzt eintreten, weil sie gemerkt haben, wie wichtig es ist, sich gemeinsam zur Wehr zu setzen«, sagt Betriebsratsvorsitzender Bernd Johannsen.

Dazu werden sie sicher Gelegenheit haben. »Die Kollegen und Kolleginnen wollen ihren Ärger zeigen – vor dem Werk und auf der Straße«, sagt ein Betriebsrat. Dann wäre tatsächlich wieder Ruhe im Betrieb.

Das Rezept gegen tariflose Konkurrenz

Tarifgebundene Unternehmen beklagen oft, dass tariflose Betriebe mit unredlichen Mitteln arbeiten. Statt mit hoher Qualität der Produkte, Lieferschnelligkeit und gutem Service zu punkten, gehen die Tariflosen auf Kosten ihrer Belegschaften in den Wettbewerb. Sie zahlen keine tariflichen Einkommen und lassen länger arbeiten. Und weil sie ihre Beschäftigten benachteiligen, können sie niedrigere Preise für ihre Produkte verlangen.

Das kann man beklagen oder auch ändern. Eine Möglichkeit ist, den gesamten Lohntarifvertrag der Druckindustrie allgemein verbindlich zu erklären. Dann würde in jeder Druckerei – ob Ost oder West, klein oder groß – der gleiche Lohn bezahlt werden müssen. Und die Betriebe würden wieder um gute Produkte miteinander konkurrieren und sich nicht gegenseitig mit niedrigen Löhnen unterbieten.

Eine andere Möglichkeit ist, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine Lohngruppe herauszugreifen und diese allgemein verbindlich zu erklären. Beispiel: Der Ecklohn – Lohngruppe V – würde zum Branchenmindestlohn für Facharbeiter/innen erklärt. Dann bekäme jeder Drucker und jede Druckerin mindestens 17,87 Euro pro Stunde. Beide Möglichkeiten hat der Bundesverband Druck und Medien abgelehnt. Zudem bietet der Verband sogenannte OT-Mitgliedschaften an; OT steht für ohne Tarifvertrag: Ein Arbeitgeber kann Mitglied im Verband werden, muss aber nicht den Tarifvertrag anwenden. Damit untergräbt der Verband seine eigene Tarifarbeit.

Warum Mitglieder Mitglieder werben

Nachdem der Bundesverband Druck und Medien den Manteltarifvertrag gekündigt hat, sind Nicht-Mitglieder in einer schwierigen Situation. Kann kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen 
werden, gilt für sie nur noch das Gesetz: der Mindestlohn von 8,84 Euro, vier Wochen statt sechs Wochen Urlaub, eine 48- und keine 35-Stunden-Woche, kein zusätzliches Urlaubsgeld, keine Jahresleistung und fast keine Zuschläge. Damit würden sie sich deutlich schlechterstellen als jetzt.

Anders die ver.di-Mitglieder. Sie profitieren von der im Tarifvertragsgesetz verankerten Nachwirkung. Danach gelten in tarifgebundenen Betrieben alle Leistungen aus dem Manteltarifvertrag weiter. So lange, bis eine neue Abmachung getroffen wird. Gibt es keine, bleibt es bei dem, was im Manteltarifvertrag steht. Aus diesem Grund sollten Nicht-Mitglieder bis September noch Mitglied von ver.di werden – nur dann profitieren sie vom Tarifschutz. Und ver.di-Mitglieder sollten die Unorganisierten von der Mitgliedschaft überzeugen: Denn nur wenn viele Kollegen und Kolleginnen in der Gewerkschaft organisiert sind, gelingt es, dem Arbeitgeber mit Mächtigkeit gegenüberzutreten und dafür zu sorgen, dass der Manteltarifvertrag wieder in Kraft gesetzt wird.

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