… Menschen nützt das neue Gesetz zur Brückenteilzeit nichts. Das ist geplant: Wer will, kann wegen der Kinder oder Pflege beruflich kürzer treten, dann aber wieder auf die Vollzeitstelle zurückkehren. Also das Ende der Teilzeitfalle, in der vor allem Mütter feststecken. Das Rückkehrrecht auf Vollzeit stand schon im vorherigen Koalitionsvertrag, wurde aber von CDU/CSU blockiert. Jetzt also ein neuer Anlauf. Doch die Idee bleibt gut, die Umsetzung indes schwach: Denn Betriebe mit weniger als 45 Beschäftigten sind vom Gesetz ausgenommen – aber dort arbeiten 15 von insgesamt 37 Millionen Erwerbstätigen. Weiter: In Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten muss der Arbeitgeber nur einem von 15 Mitarbeiter/innen den Antrag bewilligen.