Schusterjunge

Bock auf Arbeit

Auf sie ist Verlass. Pünktlich zu jedem Streik – vorzugsweise an Seehäfen, Flughäfen und bei der Post – meldet sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BdA) zu Wort. Streiks seien unverhältnismäßig, Streikziele überzogen. Gähn.

Jetzt soll ein Gesetz her. Um das Streiken ein für alle Mal zu regeln.

Paragraf 1: Sollte ein Arbeitskampf unumgänglich sein, sind Gewerkschaften zu Ankündigungsfristen verpflichtet. Also: Anmeldung ein Jahr vor dem Streik mit namentlicher Nennung der Streikwilligen bei Einverständnis der Mehrheitsaktionär*innen – es geht schließlich um ihre Dividendenhöhe.

Paragraf 2: Keine Streiks in der kritischen Infrastruktur wie Post, Bahn, Seehäfen, Flughäfen, Kindertagesstätten, Behörden, Stadtreinigung, Schulen, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, Wasserämtern, Druckereien, Zeitungen, IT, Autofabriken, Schlachthöfen, Oktoberfesten, Brauereien, Hufschmieden.

Paragraf 3: Ein Arbeitskampf ist nur erlaubt, wenn es gar nicht anders geht. Also: Wenn der Mississippi rückwärts fließt. Oder die Niagarafälle austrocknen. Im Idealfall beides zusammen.

Zusammengefasst: »Wir brauchen mehr Bock auf Arbeit.« Findet Steffen Kampeter von den Arbeitgeberverbänden.

Paragraf 4: Herr Kampeter schreibt 100 Mal in sein Heft: Ich achte das im Grundgesetz verankerte Streikrecht!