Arbeit und Soziales

Zwölf Euro für die Armen, null Vermögenssteuer für die Reichen

DRUCK+PAPIER hat sich einige Themen aus dem Koalitionsvertrag der Ampel gepickt. Manches ist unklar formuliert. Einiges kommt harmlos daher und ist gefährlich, etwa bei der Rente. Noch ist nicht ausgemacht, ob alles so umgesetzt wird.

Arbeit für die einen, Zeitvertreib für die anderen – Kickern mit goldenen Spielfiguren auf der Vorstandsetage der Dresdner Bank (geschluckt von der Commerzbank)

Mindestlohn

Das steht im Koalitionsvertrag:
Die Regierung erhöht den gesetzlichen Mindestlohn einmalig auf zwölf Euro.

Was steckt dahinter?
Ab 1. Oktober steigt der Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro auf zwölf Euro. Das steht jetzt fest. Danach entscheidet wieder die Mindestlohnkommission (mit Vertreter*innen der Unternehmen und Gewerkschaften). Sieben bis acht Millionen Menschen – davon zwei Drittel Frauen – erhalten derzeit für ihre Arbeit weniger als zwölf Euro Stundenlohn. Die Notwendigkeit für einen solchen Sprung zeigt, dass die Mindestlohnkommission ihren Job nicht erledigt hat. Denn der Mindestlohn stieg seit 2015 von 8,50 Euro in Minischritten um 1,32 Euro.

Wer ist dagegen?
Unternehmerverbände. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bezeichnete die geplante Erhöhung als »grobe Verletzung der Tarifautonomie« und kündigte eine Klage gegen die »Staatslöhne« an. Auch der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) wettert gegen den »staatlichen Eingriff«.

Gibt es einen Haken?
Die Erhöhung auf zwölf Euro ist gut. Doch ein Monatslohn von 2.080 Euro brutto bleibt bei einer 40-Stunden-Woche weiter im Niedriglohn. Außerdem braucht es mehr Kontrollen.

Rente

Das steht im Koalitionsvertrag:
Das Rentenniveau von 48 Prozent bleibt. Ebenso das Rentenalter von 67 Jahren. Der Nachholfaktor wird wieder aktiviert. Die Ampel will in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Die betriebliche Altersvorsorge darf am Kapitalmarkt angelegt werden.

Was bedeutet das?
Dieses Rentenniveau bedeutet nicht, dass jemand 48 Prozent von seinem letzten Lohn als Rente erhält. Das Rentenniveau ist ein statistischer Wert. Er stellt das Verhältnis zwischen der Höhe einer Standardrente (45 Jahre Beiträge auf den jeweiligen Durchschnittslohn) zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten dar. Viele Menschen erreichen die Standardrente aber wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Niedriglohn nicht. Deutschland gibt im europäischen Vergleich einen geringeren Anteil am Bruttoinlandsprodukt für die Rente aus als etwa Italien, Frankreich, Österreich. Der Nachholfaktor: Anders als von der Ampel behauptet, geht es beim Nachholfaktor nicht darum, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Der Nachholfaktor – von der großen Koalition ausgesetzt und von der Ampel reaktiviert – dämpft die eigentlich fällige Rentenerhöhung in diesem Jahr (auf Wunsch der FDP). Renten auf dem Kapitalmarkt: Die Ampelkoalition will in diesem Jahr zehn Milliarden Euro aus Steuermitteln in einen Fonds einbringen, verwaltet »von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle«. Der Fonds soll auf den Kapitalmarkt. Die Rentenversicherung darf ihre Reserven (Ende 2021: 38 Milliarden Euro) reguliert am Kapitalmarkt anlegen, ebenso wie die betriebliche Altersversorgung. Rentenbeiträge haben auf Aktienmärkten aber nichts zu suchen. Nachweislich ist das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung krisenfester als Finanzmärkte. Beispiel: Die schwedischen Pensionsfonds verloren 2008 durch die Finanzkrise 34,5 Prozent ihres Wertes.

Was müsste getan werden?
Das Rentenniveau müsste von 48 auf mindestens 53 Prozent (wie im Jahr 2000) angehoben werden. Dieses Rentenniveau gilt als lebensstandardsichernd. Keine versicherungsfremden Leistungen sollten aus der Rentenkasse finanziert werden. Dauerhaft eine Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren sichern. Auch Selbstständige und Beamt*innen in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung einbeziehen. Den Beitragssatz leicht erhöhen.

Fazit:
Die Ampel tut nichts, um die gesetzliche Rente zu stabilisieren. Im Gegenteil. Kritische Rentenexpert*innen warnen davor, dass sich die Rentenkasse leert. Dabei sind höhere Renten finanzierbar, wie eine Analyse – veröffentlicht von der Hans-Böckler-Stiftung – zeigt.

Arbeitszeit

Das steht im Koalitionsvertrag:
Im Grundsatz hält die Koalition am 8-Stunden-Tag im Arbeitszeitgesetz fest. Allerdings kann die Höchstarbeitszeit am Tag überschritten werden, wenn Tarifverträge es erlauben.

Wer will das?
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände fordert seit vielen Jahren, die Tageshöchstarbeitszeit von acht Stunden abzuschaffen. Stattdessen soll es nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben.

Was würde das bedeuten?
Es wäre zum Beispiel möglich, an drei Tagen hintereinander zwölf Stunden zu arbeiten. Mit Pause zöge sich eine Schicht über fast 13 Stunden. Lange Arbeitszeiten sind aber schädlich für die Gesundheit. Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit sinken, Fehlerquote und Unfallrisiko steigen. Das ist wissenschaftlich bewiesen.

Was sagt ver.di?
»Wir haben nicht vor, Tarifverträge abzuschließen, die die Ruhezeiten verkürzen und das Arbeitszeitgesetz schwächen.«

Fazit:
Es ist gut, wenn sich ver.di nicht darauf einlassen will. Denn Öffnungsklauseln in Tarifverträgen haben gezeigt, dass einmal akzeptierte Verschlechterungen kaum rückgängig zu machen sind.

Homeoffice

Das steht im Koalitionsvertrag:
Beschäftigte erhalten einen »Erörterungsanspruch« über mobiles Arbeiten und Homeoffice.

Was heißt das?
Es wird kein Recht auf Homeoffice geben. Stattdessen soll das Unternehmen mit dem/der Beschäftigten den Wunsch auf mobiles Arbeiten und Homeoffice erörtern. Genau so stand es im Wahlprogramm der FDP. Wenn betriebliche Belange entgegenstehen, kann der Wunsch abgelehnt werden.

Minijobs

Das steht im Koalitionsvertrag:
Minijobber*innen dürfen ab 1. Oktober 520 Euro im Monat verdienen (bisher: 450 Euro). Das ist beschlossen. Wird der Mindestlohn angehoben, steigt auch die Verdienstgrenze.

Wem nutzt das?
Unternehmen. Schon heute verdrängen Minijobs allein in kleinen Betrieben bis zu einer halben Million reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen. Die FDP hatte darauf gedrängt, die Grenze, bis zu der die Minijobs frei von Sozialabgaben sind, zu erhöhen, damit auch bei höherem Mindestlohn zehn Stunden pro Woche möglich sind.

Ist die Änderung gut?
Nein. Minijobs gehören bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft. Minijobber*innen haben viele Nachteile: In Krisen erhalten sie kein Kurzarbeitergeld (wie in der Corona-Pandemie), bei Jobverlust kein Arbeitslosengeld, im Alter kaum Rente. Ein Minijob ist keine Brücke in den Arbeitsmarkt. Vor allem Frauen sind betroffen.

Fazit:
Minijobs sind ein Weg in die Armut.

Was fehlt

Das steht im Koalitionsvertrag:
Für Beschäftigte in Leiharbeit und bei Werkvertragsfirmen wird es keine Verbesserung geben. Es heißt: »Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung sind notwendige Instrumente.« Missbrauch von Befristungen mit und ohne Sachgrund soll nur im öffentlichen Dienst angegangen werden. Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlichkeit (Tarifverträge oder einzelne Lohngruppen gelten für alle Beschäftigten einer Branche) fehlen.

Der große Haken:
Mit der Ampel gibt es keine Umverteilung: Große Einkommen, Vermögen und dicke Erbschaften werden nicht stärker besteuert. Kapital und Vermögende bleiben unangetastet. »Ein solch steuerpolitischer Stillstand (…) ist unbegreiflich«, sagt ver.di.

Fazit:
Bei Arbeit und Soziales ist von Aufbruch wenig zu spüren. SPD und die Grünen, die der Agenda 2010 und Hartz IV den Weg bereitet haben, erhalten Verstärkung von einer neoliberalen FDP. Was bleibt, ist ein Mindestlohn von zwölf Euro. Nicht mehr als eine Beruhigungspille. Der Niedriglohnbereich bleibt, wie er ist.