Altersvorsorge

ver.di kündigt Tarifverträge 
zur Altersvorsorge

Wenn Beschäftigte einen Teil ihres Entgelts in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen,
 spart der Unternehmer dafür seinen Anteil an der Sozialversicherung. Bisher haben die Unternehmer das Geld für sich eingestrichen. Das geht nun nicht mehr. Seit dem neuen Gesetz zur Betriebsrente muss der Unternehmer bei Neuverträgen pauschal 
15 Prozent an die Pensionskasse oder Direktversicherung zur Altersvorsorge weiterleiten. Darüber gibt es nun Uneinigkeit zwischen ver.di und den Unternehmerverbänden der Druckindustrie und Papierverarbeitung. 
ver.di ist der Auffassung, dass das Gesetz Vorrang vor einer alten tariflichen Regelung hat. Diese wird von einem Rechtsgutachten gestützt. Die Gewerkschaft hat die Tarifverträge zur betrieblichen Altersvorsorge zum Ende des Jahres gekündigt. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.