Aus den Betrieben

Betriebsrat mahnt Chefs ab

Mainzer VRM kündigt Media-Sales-Beschäftigten ohne Sozialauswahl

Das hat es noch nicht gegeben: Weil sie die Rechte des Betriebsrats übergangen haben, mahnte Betriebsratsvorsitzender Alfred Roth die Führungskräfte von Media Sales und der Personalabteilung bei der VRM in Mainz ab. Die VRM ist eine Mediengruppe mit Zeitungstiteln in Hessen und Rheinland-Pfalz (Mainzer Allgemeine Zeitung). Dazu gehört auch die Media-Sales-Tochter. Acht Mediaberater*innen wurde gekündigt, sechs wurden versetzt. Mit der Begründung, dass nach einer Umstrukturierung der Kundenstamm künftig von einem externen Dienstleister betreut werden soll.

Der Betriebsrat moniert, dass seine 
Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beharrlich missachtet 
wurden. »Der Verlag hat außerdem keine Sozialauswahl getroffen und nicht geprüft, ob es für die Kollegen und Kolleginnen Ersatzarbeitsplätze gibt. Was in einem Unternehmen mit 850 Beschäftigten möglich sein sollte«, sagt ver.di. Bei einer Sozialauswahl wird die Schutzbedürftigkeit wie Alter, Schwerbehinderung, Unterhaltspflicht und Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt. Zudem wurden zwei Beschäftigte in Mainz neu eingestellt, ohne dass deren Arbeitsplätze den Gekündigten angeboten wurden.

Die betroffenen Beschäftigten arbeiten allesamt in Darmstadt. Nach dem Übergang des Darmstädter Echo im Jahr 2015 in die VRM wurde vereinbart, dass sie auf Wunsch innerhalb einer Frist in ihre Altverträge zurückkehren könnten. Das haben fast alle getan. Sie sind es nun, die entlassen oder versetzt wurden. »Das ist kein Zufall. Hier soll ein Exempel statuiert werden«, so ver.di. Die Kolleginnen und Kollegen wurden von einem Tag auf den anderen von der Arbeit freigestellt; der Arbeitsplatz musste sofort geräumt werden. Der Betriebsrat vermutet, dass das Kundengeschäft künftig vollständig ausgelagert werden soll.

Inzwischen haben alle Gekündigten 
einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht 
zugestimmt – bis auf eine 59-Jährige, die 
auf Wiedereinstellung klagt. Die abgemahnten Führungskräfte haben sich bislang nicht geäußert.