Tarifrunde

Der Gesetzgeber muss Unternehmen in die Schranken weisen

Vor hundert Jahren verweigerten Arbeiter und Soldaten der abgewirtschafteten Obrigkeit den Gehorsam und machten den Weg frei für eine demokratische Verfassung, die unter anderem erstmals die Koalitionsfreiheit verbürgte. Schon zuvor, im November 1918, hatten Unternehmer im Sturm der revolutionären Ereignisse mit der Anerkennung von Gewerkschaften und Kollektivverträgen binnen weniger Tage zugestanden, was sie über Jahrzehnte erbittert bekämpft hatten.

Bekanntlich blieb die Umwälzung auf halbem Wege stehen und ließ die Säulen der alten Macht in Militär, Verwaltung und Wirtschaft unberührt – in der illusionären Erwartung, die Republik im Bündnis mit deren Gegnern zu stabilisieren. Dies sollte sich bald rächen, auch auf dem Feld der Tarifpolitik. Die Autorität, die den Gewerkschaften in den ersten Jahren des politischen und wirtschaftlichen Aufbruchs zugewachsen war, verfiel bereits in der Krise der Inflationsjahre 1922/1923. Von Stund an entfernten sich die Unternehmer schrittweise vom tarifpolitischen Konsens, griffen zur Aussperrung, bedienten sich gelber Verbände und suchten sich der Verbindlichkeit von Schiedssprüchen und Tarifverträgen zu entziehen, indem sie ihre Verbände für tarifunfähig erklärten. Am Ende, 1931, hatte die Regierung Brüning leichtes Spiel, sich über bestehende Tarifverträge hinwegzusetzen und durch Notverordnung Lohnsenkungen zu verfügen. Den Rest erledigten die Nazis.

Detlef Hensche, Jurist, von 1992 bis 2001 Vorsitzender der IG Medien.

Und heute? Gewiss, die Sozialordnung der Bundesrepublik ist ungeachtet aller Eingriffe und sogenannter Reformen stabiler; die Gewerkschaften sind trotz anhaltender Arbeitslosigkeit handlungsfähig und erzielen Erfolge. Doch die Basis der tarifvertraglichen Verbindlichkeit schrumpft. Seit sich infolge geringeren Wachstums der Kampf um Marktanteile verschärft, ist es für Unternehmer verlockend, sich der tarifvertraglichen Bindung zu entziehen: sei es durch Verbandsaustritt oder OT-Mitgliedschaft, sei es durch prekäre, untertarifliche Beschäftigung in ausgegliederten Abteilungen. Die dazu passende Botschaft von der segensreichen Wirkung entfesselter Märkte feuert dazu an. Heute sind nur noch 27 Prozent der Betriebe mit 55 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden. Die Tarifautonomie leidet unter Auszehrung.

Die Koalitionsfreiheit soll bekanntlich die Konkurrenz in den eigenen Reihen ausschließen – zwischen einzelnen Beschäftigten wie zwischen den Belegschaften. Lücken in der Tarifgeltung mit der Folge wechselseitigen Unterbietungswettlaufs rühren an die Grundlagen der Tarifautonomie. Nicht umsonst steht der Flächentarifvertrag obenan auf der Deregulierungsliste, die der Internationale Währungsfonds und die Troika Not leidenden Staaten als Bedingung der Kreditgewährung diktieren.

Dies sollte alte Einsichten wachrufen. Soziale Grundrechte, auch wenn sie in Verfassungen und Menschenrechtskonventionen stehen, sind nicht in Stein gemeißelt. Sie müssen stets aufs Neue erkämpft werden. Insbesondere die Koalitionsfreiheit steht im Zentrum des betrieblichen und sozialen Konflikts und muss sich gegen tägliche Übergriffe wirtschaftlicher Macht behaupten. Bezeichnenderweise mussten Gewerkschaftsfreiheit und Kollektivverträge gegen die doppelte Gegnerschaft von Unternehmern und Obrigkeitsstaat durchgesetzt werden; das unterscheidet sie von anderen Grundrechten. Ja, die meisten und tonangebenden Arbeitgeberverbände wurden gegründet, um Gewerkschaften vom Hof zu jagen und Tarifverträge zu verhindern.

Es gehört zu den juristischen Paradoxien, dass sich dieselben Arbeitgeberverbände heute gleichfalls auf die von ihnen seinerzeit bekämpfte Koalitionsfreiheit berufen; der Widerspruch ist nicht mehr hinzunehmen, wenn sie nunmehr – wieder – ihren Gründungsauftrag hochleben lassen und Betriebe gegen die Gewerkschaften abschotten, gelbe Verbände fördern und Tarifflucht ermöglichen. Der Zusammenschluss zur Gewerkschaft soll, so lernen die Studenten und Studentinnen, im Verein mit dem Streikrecht die Übermacht der Unternehmer ausgleichen und einen gleichgewichtigen Aushandlungsprozess frei von staatlicher Einflussnahme ermöglichen.

Nur hat diese Erklärung einen Haken: Rechtlich zugesicherte Freiheit weist für sich genommen wirtschaftliche Macht nicht in die Schranken. Richtig ist: Wenn in einer prosperierenden Wirtschaft mit Vollbeschäftigung Gewerkschaftsbeitritt und -aktivität kein Wagnis sind, mag das Bild ebenbürtiger Verhandlungspositionen realitätsnah sein. Doch Arbeitslosigkeit und Angst vor Abstieg, Standortkonkurrenz und Produktionsverlagerung, vollends die Entmündigung von Unternehmen und Konzernen durch Finanzinvestoren erschweren Solidarität und zehren an den Machtressourcen der Gewerkschaften.

Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie sind daher auf rechtlichen, sozialstaatlich gebotenen Flankenschutz angewiesen. Die Erkenntnis ist nicht neu. Gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen, zum Beispiel bezüglich Arbeitszeit, Urlaub, jüngst endlich auch beim Lohn, sind als nicht unterschreitbarer Sockel unverzichtbar, um der tarifvertraglichen Gestaltung Spielraum zu verschaffen. Hier ist noch vieles unerledigt, etwa die Wiederherstellung arbeitsrechtlichen Schutzes, wo er jüngst beseitigt wurde, etwa in Gestalt der Leiharbeit und befristeter Arbeitsverhältnisse.

Die Tarifflucht reißt überdies Lücken, die nur zu einem Bruchteil durch Firmentarifverträge wieder geschlossen werden können. Dies zwingt dazu, die Allgemeinverbindlicherklärung zu erleichtern, deutlicher als die jüngste, halbherzige Reform. Da es um den Schutz der Arbeitnehmer und der Belegschaften geht, muss eine Allgemeinverbindlicherklärung möglich sein, ohne dass die Arbeitgeberverbände sie im zuständigen Ausschuss durch ein Vetorecht blockieren können. Oder wenn Arbeitgeber durch Verbandsflucht die Tarifarbeit ins Leere laufen lassen, ist an eine Pflichtmitgliedschaft im Arbeitgeberverband zu denken. Wenn die herrschende Meinung der Juristen dagegen die (negative) Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers ins Feld führt, sei daran erinnert, dass die Koalitionsfreiheit dazu dient, Kollektivverträge zu ermöglichen, nicht zu verhindern. In Österreich erfüllten Wirtschaftskammern diese Aufgabe.

Für die wachsende Zahl wirtschaftlich abhängiger, aber formal selbstständig Arbeitender herrscht zurzeit der Wilde Westen einseitig diktierter Vertragsbedingungen; hier stehen Beschäftigte und Gewerkschaften vor einem langen und steinigen Weg, bis sie auf Augenhöhe Kollektivverträge aushandeln können. Für die unter ähnlichen Bedingungen arbeitenden Heimarbeiter gibt es seit annähernd 70 Jahren die Möglichkeit, dass Heimarbeitsausschüsse das Entgelt und die Arbeitsbedingungen für alle Auftraggeber und Heimarbeiter verbindlich festlegen – warum sollte Ähnliches nicht auch für Solo-Selbstständige möglich sein?

Insgesamt gilt: Bricht der tarifpolitische Konsens, ist der Gesetzgeber gefordert, Verbindlichkeit herzustellen und wirtschaftliche Macht einzuhegen.

Glossar

Allgemeinverbindlicherklärung (AVE)
Damit kann der Bundesarbeitsminister festlegen, dass ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber (und Beschäftigten) einer Branche gilt. Die Hürden dafür sind allerdings sehr hoch.

Aussperrung
Streiken Gewerkschaften und Belegschaften, um den Druck auf Arbeitgeber zu erhöhen, kann der Arbeitgeber mit Aussperrung reagieren. Dabei verweigert er den Beschäftigten den Zugang zum Betrieb und zahlt ihnen auch keinen Lohn. Sein Ziel ist, die Streikgeldzahlungen der Gewerkschaften in die Höhe zu treiben und sie so in finanzielle Engpässe zu bringen.

Gelbe Gewerkschaften / Verbände
Als gelbe Gewerkschaften werden solche Verbände genannt, die von Unternehmern unterstützt und finanziert werden. Arbeitskämpfe lehnen sie ab. Gelbe Gewerkschaften stellten sich im Gegensatz zu den roten Gewerkschaften, die gesellschaftspolitisch sozialistisch oder sozialdemokratisch ausgerichtet waren.

IWF – Internationaler Währungsfonds
Der IWF, auch Weltwährungsfonds genannt, ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in der US-Hauptstadt Washington. Der IWF vergibt unter anderem Kredite an Länder, die Zahlungsschwierigkeiten haben. Dabei stellt der IWF häufig Bedingungen, etwa Renten zu kürzen und Tarifbindungen einzuschränken.

Kollektivverträge
Kollektivverträge ist hier die Sammelbezeichnung für Tarifverträge unterschiedlicher Art: Mantel-, Gehalts-, Firmen-, Haustarifverträge.

Koalitionsfreiheit / negative Koalitionsfreiheit
Die Koalitionsfreiheit ist das im Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte »Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden«. In der Praxis heißt das, dass sich abhängig Beschäftigte in Gewerkschaften zusammenschließen und für tarifpolitische Ziele streiken dürfen. »Negative« Koalitionsfreiheit meint, dass kein Beschäftigter gezwungen werden darf, einer Gewerkschaft beizutreten. Auch Arbeitgeber dürfen laut herrschender Rechtsprechung nicht gezwungen werden, einem Arbeitgeberverband beizutreten.

OT-Mitgliedschaft
Die Arbeitgeberverbände haben die Möglichkeit geschaffen, Mitglied im Arbeitgeberverband sein zu können, ohne den Tarifvertrag anwenden zu müssen. Sie sind damit in der OT-Mitgliedschaft (Ohne Tarifbindung). Das widerspricht allerdings dem »Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden« (so das Onlinelexikon Wikipedia), nämlich Tarifberatung und Tarifverhandlungen für Mitgliedsbetriebe.

Sozialstaat
Das Grundgesetz fordert für die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland Demokratie und Rechtsstaat und legt fest, dass der Staat ein »Sozialstaat« sein muss (Artikel 20, Absatz 1). Diese Festlegung kann selbst der Bundestag unter keinen Umständen abschaffen.

Tarifautonomie
ist das unmittelbar aus der Koalitionsfreiheit abgeleitete Recht von Gewerkschaften und Arbeitgebern oder ihren Verbänden, Arbeits- und Einkommensbedingungen ohne staatliche oder sonstige Eingriffe von außen in freien Tarifverhandlungen festzulegen.

Troika
Die Troika – auf Deutsch: Dreigespann – war ein Gremium aus Vertretern von Europäischer Zentralbank, Internationalem Währungsfonds und der Europäischen Kommission. Die Troika stellte insbesondere Griechenland für Kreditprogramme harte Bedingungen. Selbst das EU-Parlament kritisierte die Troika scharf, sie habe »einseitig auf Sparmaßnahmen gesetzt und Wachstumsimpulse vernachlässigt«.