Arbeit

Von Regeln, Messungen und Maßnahmen

Die Messung

Die Temperatur sollte während der Arbeitszeit stündlich gemessen werden. Allerdings nicht direkt an der Maschine und nicht am Fenster, durch das die Sonne strahlt, und auch an keiner Stelle des Arbeitsplatzes, die durch äußere Einwirkungen erhitzt wird. Außenlufttemperaturen werden zwei Meter über dem 
Boden und vier Meter von der Hauswand entfernt im Schatten gemessen.

 

Arbeitsstättenverordnung

Raumtemperatur

(1) Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer 
Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der
Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.

 

Die Arbeitsstättenregel

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 kennt 
drei Temperaturschwellen. Sie gelten für Arbeitsplätze in Büros genauso wie für solche in der 
Produktion.

Fall 1: Die Außenluft hat eine Temperatur von mindestens 26 Grad. Sonnenschutz ist installiert. Übersteigt die Lufttemperatur im Raum 26 Grad, nennt die Arbeitsstättenregel Maßnahmen (Nachtkühlung, Getränke etc.), die der Unternehmer angehen soll, um die Arbeit zu erleichtern. Bei der Auswahl der Maßnahmen hat der Betriebsrat mitzubestimmen.

Fall 2: Übersteigt die Lufttemperatur 30 Grad, müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden.

Fall 3: Ist es im Raum heißer als 35 Grad, so ist der Raum zum Arbeiten nicht geeignet, ohne technische und organisatorische Maßnahmen wie bei Hitzearbeit (zum Beispiel Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen) zu treffen oder geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

 

Raum- und Lufttemperatur

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur unterscheidet Raum- von Lufttemperatur. Lufttemperatur ist die Temperatur der Luft, die den Menschen umgibt und weder von Sonnenstrahlung noch von Bodenwärme oder Wärmeleitung beeinflusst ist. Dagegen ist Raumtemperatur die vom Menschen empfundene Temperatur. Sie wird durch die Lufttemperatur und die Temperatur der Fenster, Wände, Decke und des Fußbodens 
bestimmt. Wenn hier konkrete Zahlen genannt 
werden, ist die Lufttemperatur gemeint.

 

Wasser – vom Arbeitgeber 
bezahlt

Wer in der Hitze arbeitet, muss viel trinken. 
Nicht nur die empfohlenen rund zwei Liter pro Tag. Bei Hitze braucht der Körper mehr. Normale Büroarbeit erfordert etwa einen Liter Wasser oder ungesüßte Tees zusätzlich. Bei körperlicher Arbeit erhöht sich die Menge je nach Schwere. Jeder Liter Wasser, der über die zwei Liter empfohlene Tagesmenge hinausgeht, muss vom Arbeitgeber gestellt und bezahlt werden.

Übrigens: Empfohlen werden 300 Milliliter Wasser pro zehn Kilogramm Körpergewicht Das entspricht etwa zwei Liter bei 70 Kilo Körpergewicht.

 

Maßnahmen: Wie die 
Hitze reduziert werden kann

• Mit effektiver Steuerung des Sonnenschutzes (Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)

• Mit effektiver Steuerung der Lüftungseinrich
tungen (Nachtauskühlung)

• Mit einer Reduzierung der inneren thermischen Lasten (elektrische Geräte nur bei Bedarf 
betreiben)

• Mit Lüftung in den frühen Morgenstunden

• Gleitzeit nutzen, um Arbeitszeit zu verlagern

• Bekleidungsregeln lockern

• Getränke bereitstellen

 

Zum Weiterlesen

• DGUV I 213-002 Hitzearbeit; Erkennen – beurteilen – schützen

• DGUV I 215-444 Sonnenschutz im Büro

• DGUV I 213-022 Beurteilung von Hitzearbeit – Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung

• DGUV I 215-510 Beurteilung des Raumklimas